Auszug - Aufhebung des Beschlusses des Bezirksamtes zur Drucksache 1645/IV
Nach gegebener Dringlichkeit wird der Dringlichkeitsantrag mehrheitlich angenommen.
Anmerkung: Durch einen technischen Fehler lautete die Drs 1645/IV. Es handelt sich aber korrekterweise um die Drs. 1237/IV. Die Aufhebung des Beschlusses bezieht sich auf die Drucksache 1237/IV. |
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