Auszug - Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Nettelbeckplatz  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 5.1
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:04 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1138/IV Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Nettelbeckplatz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Hennig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Der Antrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich angenommen [3 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen), 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen (Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, Piraten)]

Das Bezirksamt wird ersucht, bei beantragten Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Nettelbeckplatz darauf zu achten, dass bei einer Terminierung auf Gedenktage oder Feiertage, eine dem Feiertag angemessene Durchführung gewährleistet ist. Hierbei ist besonders auf die zulässige Beschallung der umliegenden Wohngebäude zu achten. Alternativ sollte dem Veranstalter eine Ansetzung zu einem anderen Termin angeboten werden.

 

Der Ausschuss für Integration empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes [7 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen), 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen (Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, Piraten)].

 

Begründung:?
Das in diesem Jahr zu Pfingsten durchgeführte Türkische Fest wurde während einer Kiezbegehung in seiner durchgeführten Form von Anwohnern als nicht dem Feiertag entsprechend angesehen, da Pfingsten eines der höchsten christlichen Feiertage ist. Die Durchführung an einem "normalen" Wochenende würde die Akzeptanz des Festes erhöhen

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei beantragten Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Nettelbeckplatz darauf zu achten, dass bei einer Terminierung auf Gedenktage oder christliche Feiertage, eine dem Feiertag angemessene Durchführung gewährleistet ist. Hierbei ist besonders auf die zulässige Beschallung der umliegenden Wohngebäude zu achten. Alternativ sollte dem Veranstalter eine Ansetzung zu einem anderen Termin angeboten werden.

 

Begründung:?
Das in diesem Jahr zu Pfingsten durchgeführte Türkische Fest wurde während einer Kiezbegehung in seiner durchgeführten Form von Anwohnern als nicht dem Feiertag entsprechend angesehen, da Pfingsten eines der höchsten christlichen Feiertage ist. Die Durchführung an einem "normalen" Wochenende würde die Akzeptanz des Festes erhöhen.

 

 

 
 

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