Auszug - Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre mit der Bezeichnung 1-59/22 für das im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 1-59 liegende Grundstück Brunnenstraße 183 und Entscheidung über die beigefügte Rechtsverordnung
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Herr Spallek teilt mit, dass ein Bauantrag zum Abriss eines Gebäudeteils und Neuaufbau (in anderer Form) besteht. Der in Aufstellung befindliche B-Plan hat eine andere Planintention, d.h. das Vorhaben würde nicht mit dem Planungsstil einhergehen. Die Veränderungssperre würde die Möglichkeit geben, den Bauantrag zurückzustellen, bis der B-Plan festgesetzt wurde. Wenn das Vorhaben dann den B-Planzielen entspricht, kann dies umgesetzt werden. Sollte das Vorhaben dem nicht entsprechen, kann das Vorhaben abgelehnt werden.
Auf eine Nachfrage von Herrn Kirchner führt Herr Spallek aus, dass sich das Vorhaben auf eine Bebauung im hinteren Teil des Gebäudes bezieht und nicht auf das Bestandgebäude im vorderen Bereich an der Straße.
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird abgestimmt und einstimmig angenommen (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung). |
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