Auszug - Bebauungsplan 1-12 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-12  

 
 
28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 28.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
1119/III Bebauungsplan 1-12 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-12
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe teilt einleitend mit, dass es bei diesem Projekt um den Bau eines Nahversorgungszentrum geht

Herr Gothe teilt einleitend mit, dass es bei diesem Projekt um den Bau eines Nahversorgungszentrums geht. Der Bebauungsplan soll nun schnell zur Festsetzung gebracht werden, das Projekt befindet sich in den Startlöchern. Der Lebensmittelanbieter EDEKA ist dort als Betreiber gebunden, der Grundstückseigentümer steht etwas unter Druck, dieses Projekt umzusetzen.

 

Herr Tschoban (Architekt) erläutert die architektonischen Stand.

 

Herr Bertermann legt dar, dass der Bebauungsplan bereits beschlossen wurde, allerdings von der Rechtsprüfung der Senatsverwaltung bemängelt wurde, einige Dinge mussten geändert werden. Herr Bertermann fragt nach, was genau in der nächsten BVV erneut beschlossen werden muss.

Herr Harttung legt dar, dass eine Baugenehmigung nur dann in Aussicht gestellt werden kann, wenn der Ausschuss in der heutigen Sitzung ein positives Votum ausspricht.

Er führt aus, dass der Bebauungsplan in der Rechtsprüfung bemängelt wurde. Und zwar mussten die zentrenrelevanten Sortimente konkreter benannt und auf 6.000qm begrenzt werden.

Ferner gab es aus städtebaulichen Gründen die Notwendigkeit, den Nutzungsmix auch planungsrechtlich auf Dauer zu sichern. Die Flächen für den Einzelhandel wurden somit auf 15.000 qm eingegrenzt, so dass ein Spielraum für sonstige Nutzungen besteht.

Zusätzlich wurden textliche Festsetzungen im Detail redaktionell überarbeitet. Regelungen zum LKW- und PKW Verkehr wurden herausgenommen und werden im städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Pawlowski wird erklärt, dass der Baugenehmigungsantrag am 03.09.2008 gestellt wurde und sich in einem weiten Bearbeitungsstadium befindet. Um die Gründungsarbeiten beginnen zu können, wurde ein Teilbaugenehmigungsantrag gestellt, welcher kurzfristig genehmigt werden kann. Sobald diese Teilbaugenehmigung existiert, soll der Bau beginnen. Der Rahmenterminplan sieht den 02.02.2009 vor.

 

Herr Bertermann legt dar, dass er gelesen hat, dass das Ärztehaus nun doch nicht entstehen soll, dafür aber ein Hotel. Er fragt nach, ob dies der Wahrheit entspricht.

Herr Lammek (Investorenvertreter) erklärt dazu, dass diesbezüglich noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, es gibt für das zweite und dritte OG Interessenten. Beides (Ärztehaus und Hotel) sind aus Sicht der Bauherrn gut vorstellbar.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Diedrich erklärt Herr Harttung, dass zur Art der Nutzung u.a. in der textlichen Festsetzung festgelegt ist, dass eine Hotelnutzung untergebracht werden kann. Es gibt zum einen die zentrenrelevanten Sortimente, ferner bestehen nichtzentrenrelevanten Sortimente und darüber hinaus sind Einrichtungen für Bürogebäude, Dienstleistungsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaft, Betriebe des Beherbergungsgewerbe und Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird abgestimmt und einstimmig angenommen (9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).


 

 
 

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