Drucksache - 1119/III
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(Text liegt vor)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1119/III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplan 1-12 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-12.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung zu I, II:
Im Rahmen der Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gem. § 6 Abs. 4 AGBauGB wurden zum Bebauungsplan Beanstandungen vorgebracht. Bedingt durch die Änderungen wurde eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB zu den Änderungen erforderlich. Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden beteiligt. Im einzelnen bezogen sich die Änderungen, durch die die Grundzüge der Planung nicht berührt waren, auf folgende Belange: Konkretere Festsetzung der absoluten Verkaufsflächenobergrenze für zentrenrelevante Sortimente zur Wahrung der Zentrenstruktur des Flächennutzungsplans (textliche Festsetzung Nr. 1). In diesem Zusammenhang war gleichzeitig die Festlegung der Obergrenze der Einzelhandelsverkaufsflächen insgesamt, d. h. auch unter Einbeziehung der nicht-zentrenrelevanten Sortimente, erforderlich, um planungsrechtlich zu gewährleisten, dass das Vorhaben im Sinne der städtebaulichen Zielsetzung mit geplanter multifunktionaler Nutzung, wie es auch im Rahmen des gesamten B-Planverfahrens präsentiert worden ist, umgesetzt werden kann. Aus Gründen der Rechtsklarheit wurden die textlichen Festsetzungen Nummern 3, 4, 6, 13 angepasst. Weiterhin ergaben sich, aufgrund im Zuge der Konkretisierung des Vorhabens festgestellter Abweichungen zwischen der Planunterlage und dem amtlichen Lageplan, geringfügige Korrekturen der Maßketten im nordöstlichen Geltungsbereich. Die entsprechenden Passagen in der Begründung wurden angepasst, zu Abwägungsbelangen ergänzt und redaktionell überarbeitet.
Die Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie erneuten öffentlichen Auslegung hat zu keiner Änderung der Planung geführt.
Im Weiteren siehe beigefügte Begründung
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 09.12.2008
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