Auszug - Erweiterung des Arbeitskreises Antikorruption (AKA)
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Herr
Fritsch teilt mit, dass im Bezirksverwaltungsgesetz und in der Verfassung
Berlin die Aufgaben zwischen dem Bezirksamt und der BVV geregelt sind. Die
Trennung zwischen Verwaltungshandeln und Verwaltungskontrolle ist ganz bewusst
auch gewollt. Wenn nun eine Verzahnung in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
zustande kommt, dann geht man über die gesetzlichen Regelungen ein Stück
hinaus. Weiterhin besteht die Frage, ob man die Kontrollbefugnis mit dem
Verwaltungshandeln miteinander verquicken will. Herr
Siewer führt aus, dass er die Antikorruptionsarbeitsgruppe nicht so verstanden
hatte, dass sie Verwaltung kontrollieren soll, sondern das sie generelle
Anregungen geben soll, wie Korruptionsprävention betrieben werden kann. Es geht
darum, wie man in der Zukunft bestimmte Mechanismen einrichten kann. Abschließend hält Herr Neuhaus fest, dass der Antrag mehrheitlich (2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) abgelehnt wird. Herr Fritsch teilt mit, dass ein Oberstaatsanwalt von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Korruption bei der Staatsanwaltschaft Berlin am 13.11.2008 nachmittags im BVV-Saal Tiergarten einen Vortrag zum Thema Korruptionsprävention halten wird. Die Bezirksverordneten sind ausdrücklich eingeladen. Eine konkrete Einladung folgt. |
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