Auszug - Barrierefrei in den Fehrbelliner Höfen BE: Frau Knuth
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Frau Jahn merkt an, dass die Fraktion Die Linkspartei.PDS darum gebeten hatte, für diesen Tagesordnungspunkt die bezirkliche Behindertenbeauftragte einzuladen. Herr
Diedrich führt aus, dass der Investor darauf verwiesen hatte, dass es
Leitlinien gibt und selbstverständlich ist, dass bei einem Bauvorhaben auch
immer die Frage der Barrierefreiheit mitberücksichtigt wird. Die PDS-Fraktion
hält es deshalb für eine Selbstverständlichkeit, weil hier die öffentliche Hand
an diesem Bauvorhaben beteiligt ist, wir nämlich, als Teil der öffentlichen
Hand, die Änderung der Sanierungsziele befürworten. Möglicherweise kommen auch
öffentliche Mittel zum Einsatz. In der letzten Sitzung hatte der
Bauherrenvertreter dargestellt, dass dies geprüft wird. Das hält Herr Diedrich
auch für sehr lobenswert, aber möchte es trotzdem verbindlich geregelt haben. Frau
Knuth führt aus, dass sie es ebenfalls als Selbstverständlichkeit angesehen hatte,
nachdem sie sich den Antrag durchgelesen hatte. Das, was in dem Antrag
gefordert wird, ist gesetzliche Grundlage. Die Leitlinien sind zwar
Empfehlungen, aber der § 51 der Bauordnung umfasst das barrierefreie Bauen.
Nachdem sie sich die Unterlagen zu diesem Projekt angesehen hatte war ich sehr
schnell klar, worauf dieser Antrag abzielt. Leider ist auf dem Grundstück noch
nicht zu erkennen, wie der Innenhof letztendlich aussehen wird. Aber wenn eine
mehr als acht Meter hohe Fläche überwunden werden muss innerhalb dieses Hofes,
dann könnte man sicherlich sagen, dass es eine tolle Herausforderung für die
Planer und Gestalter ist. Man muss aber auch wissen, dass eine Rampe, die ca.
acht Meter überbrücken muss, nach den rechtlichen Bestimmungen ca. 25 m lang
sein würde. Somit ist es dann auch wieder nicht ganz so einfach. Frau Knuth ist
der Auffassung, dass es wirklich eines guten Kompromisses und eine
Herausforderung an die Planung bedarf, die begleitet werden muss und die man
nicht sich selbst überlassen darf. Wenn es um Kompromisslösungen geht, dann
muss man ganz genau abwägen, was ist praktikabel und was nicht. Insofern geht
Frau Knuth davon aus, dass der Antrag nicht selbstverständlich ist, sondern
hier ist ein Kompromiss notwendig, der aber viele Beteiligte und auch die
Betroffenenvertretungen fordert um zu sagen, was sich hier realisieren lässt.
Frau Knuth kann zurzeit keine Einschätzung abgeben und auch keine Lösung
vorlegen. Es muss die bestmögliche Lösung gefunden werden. Herr
Koch fragt nach, ob die Bauordnung es hergibt, dass bei der Bestandssanierung
die Erschließung von behindertengerechten Maßnahmen gefordert werden kann. Er
merkt weiterhin an, dass die Brunnenstraße 25 schon weitestgehend saniert ist. Herr
Diedrich merkt an, dass hier die zukünftige Durchwegung von der Fehrbelliner
Straße zur Brunnenstraße als Vorzug geplant ist. Diese Durchwegung soll aber
von allen Menschen genutzt werden. Beeinträchtigte Menschen sollen keinen Bogen
drum herum machen müssen. Es wird nicht gefordert, dass alle Wohnungen
behindertengerecht ausgestattet werden müssen. Herr
Bertermann bittet darum, dass sich das Bezirksamt dazu äußerst, wie es die
Durchführbarkeit des Vorhabens einschätzt und der Investor etwas dazu sagt, an
welchen Stellen der behindertengerechte Zugang zu Gebäudeteilen gewährleistet
wird. Frau
Dubrau führt aus, dass die Bauordnung die Behindertengerechtigkeit bei
Neubauten fordert. Die wird bei diesem Projekt, nach den ersten Gesprächen,
auch eingehalten. Dazu ist auch notwendig, dass man auch als Rollstuhlfahrer
von der Straße aus in diesen Bereich gelangt, entsprechend zum Aufzug gelangt
und damit in die entsprechende Wohnung. Für den Altbaubereich wird es nicht
gefordert. Auf der anderen Seite gibt es nicht das Interesse des Bezirksamtes, dieses
Grundstück als eine öffentliche Durchwegung durch den Block zu sehen. Es ist
eindeutig ein privates Grundstück. Und eindeutig hat der Eigentümer, evtl. auch
Mieter oder Mieteigentümer, hier das Recht seine Tür zuzumachen und muss nicht
allen Menschen die Durchwegung offen halten. Es ist auch davon auszugehen, dass
hier eine gewisse Wohnruhe reingebracht werden soll. Es ist etwas anderes, wenn
man tatsächlich eine öffentliche Durchwegung durch einen Block hat. Öffentliche
Durchwegung bedeutet, dass man evtl. über eine Baulast das öffentliche Recht
gesichert hat. Dann hat man auch die Verpflichtung, dort Möglichkeiten zu
schaffen, eine Behindertengerechtigkeit zu erzeugen. Frau
Dubrau bezieht sich auf die Brücke/Treppe am Potsdamer Platz (von Mitte nach Kreuzberg),
die eine Höhe von ca. vier Metern überbrückt, und merkt an, dass es dort eine
fast komplette Versiegelung gibt. In dem hier genannten Projekt gibt es einen
realen Unterschied von ca. neun Metern. Somit müsste eine ca. 150 m lange Rampe
durchgeführt werden. Das würde rein technisch bedeuten, dass man im Prinzip den
gesamten Hof mit einer solchen Rampenanlage durchsetzen würde. Das entspricht
nicht ganz den Intentionen des Bezirksamtes. Das Bezirksamt möchte gerade in
den Sanierungsgebieten Entsiegelungen, Entstehungen von Gartenbereichen,
Entstehung von angenehmen Aufenthaltsbereichen für die Bewohner und
insbesondere, wenn es sich um einen so dicht besiedelten Wohnbereich handelt,
durchsetzen. An dieser Stelle gibt es weder aufgrund der Bauordnung noch
anderer Vorschriften die Möglichkeit, eine solche behindertengerechte
Durchwegung zu fordern. Es gibt natürlich Möglichkeiten, etwas zu machen. Es
wurde z.B. diskutiert, ob man innerhalb der Tiefgarage mit dem Aufzug von der
unteren auf die obere Ebene fahren kann. Frau Dubrau kann sich vorstellen, dass
man im weiteren Verfahren gemeinsam zu einer Lösung kommt, die auf der einen
Seite das Machbare darstellt und auf der anderen Seite den Kompromiss. Frau
Keil teilt mit, dass sich die Steuerungsrunde der Betroffenenvertretung
ebenfalls mit der Behindertengerechtigkeit auseinander gesetzt hat. Der
Investor verzichtet auf Wohnfläche, um Fahrstuhlschächte unterzubringen. Das
ist eine sehr gute Lösung. Was man jedoch nicht befürworten kann ist, dass die Barnimkante
durch diese Rampe abgeschnitten und versiegelt wird. Das ganze Grundstück ist
nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen viel zu viel versiegelt und
es muss auch vieles zurückgenommen werden. Weiterhin bezieht sich Frau Keil auf
die Aussage von Herrn Diedrich, dass in dieses Projekt öffentliche Mittel
fließen, und hätte dies gerne erläutert. Herr
Diedrich führt aus, dass er heute nicht versichern kann, ob dort tatsächlich
öffentliche Mittel einfließen. Aber zumindest besteht die Möglichkeit, dass für
das städtebaulichen Sanierungsziel evtl. Ordnungsmaßnahmemittel zum Tragen
kommen. Herr
Diedrich merkt an, wenn es sich schon nicht um eine öffentliche Durchwegung
handelt, dann darf man zumindest ein öffentliches Interesse anmelden und auch formulieren.
Es besteht durchaus das öffentliche Interesse, dass die Durchwegung, wenn sie
geschaffen wird, auch eine barrierefreie Durchwegung sein muss. Und wenn er
dann hier die Worte Rampe und Versiegelung hört, dann sind das
Totschlagargumente. Er hält dies für eine fantasielose Argumentation. Es sollte
der Fantasie der Architekten und Planer überlassen werden, inwiefern
tatsächlich eine verträgliche Lösung gefunden werden kann, die das Ziel
erreicht, die Durchwegung von der Fehrbelliner Straße zur Brunnenstraße als
eine barrierefreie zu gestalten. Herr
Becker teilt mit, dass man sich als Architekten mit dem Thema der Barnimkante
intensiv auseinandergesetzt hat. Es gibt sehr unterschiedliche Vorstellungen,
wie die Kante ....?... werden kann und sollte. Man ist dabei, den
unterschiedlichsten Interessen gerecht zu werden und trotzdem eine Lösung
herbeizuführen. Es ist jedoch nicht vorgesehen, hier eine öffentliche
Durchwegung vorzusehen, weil man gerade eine ruhige Wohngegend schaffen möchte.
Für die barrierefreie Durchwegung wurde tatsächlich noch keine Lösung gefunden.
Zumindest ist jedes Treppenhaus mit einem Aufzug vorgesehen. Frau
Thierfelder hält die Aussage, dass eine Rampe ein Totschlagargument ist, für
völlig daneben. Es gibt keine andere Möglichkeit außer einer Rampe oder eines
Aufzuges. Ihr ist nicht klar, wie sonst diese Höhe überwunden werden soll. Frau
Dubrau hat die Möglichkeit gesehen, evtl. durch die Tiefgarage zu gehen. Diese
Lösung hält Frau Thierfelder für einen Kompromiss. Frau
Jahn fragt beim Bezirksamt bezüglich der Barnimkante nach, wie damit umgegangen
wird. Ist die Landschaftsplanung mit der Veränderung einverstanden oder muss
man die Kante als Naturdenkmal aus der Einzeit sehen. Frau
Dubrau führt aus, dass die Kante als Naturdenkmal nicht mehr erhalten ist. Sie
ist überall überformt. Es war die Intention des Bezirksamtes, auf jeden Fall
den Höhenunterschied zu erhalten. Ursprünglich war von den Architekten
vorgesehen, diesen Höhenunterschied auf ca. vier Meter zusammen zu schmelzen,
in dem die Hofebene des unteren Gebäudes überbaut werden sollte, was die
weitere Gestaltung einfacher gemacht hätte. Damit wäre aber dieser wahnsinnige
Höhenunterschied, der in Berlin einmalig ist, so extrem verkleinert, dass man
die Dimension kaum noch erkennen könnte. Herr
Scholz hat erkannt, dass weder das Bezirksamt noch die Architekten/Bauherrn
kein Interesse daran haben, dass es sich um ein Gebiet handelt, wo eine
öffentliche Durchwegung gefordert wird. Das wäre auch nicht sinnvoll für diese
Anlage. Deswegen hat Herr Scholz auch seine Schwierigkeiten mit der
barrierefreien Durchwegung in diesem Antrag. Für ihn ist der Zweck der
Durchwegung an dieser Stelle nicht der Sinn, nun wirklich von einer Straße
schneller zur anderen zu kommen. Das muss ausgeschlossen werden. Herr Scholz
möchte nicht mehr darüber diskutieren. Es muss geklärt sein, dass eine
Durchwegung nicht geplant ist, sondern eine Innenraumgestaltung. Frau
Knuth merkt auf die Aussagen von Frau Dubrau an, dass sowohl der Denkmalschutz
als auch der Landschaftsschutz mit den Interessen behinderter Menschen in
Einklang zu bringen ist. Insofern würde sie das Eine nicht höher als das Andere
setzen. Sie selbst würde die Durchwegung nicht in den Mittelpunkt stellen. Aber
es geht hier um die Mieter. Es gibt nicht nur Mieter die Rollstuhl fahren,
sondern auch ältere Mieter, junge Mieter, die vielleicht Kinder haben. Insofern
sollte man sich bei der Gestaltung darauf verständigen, dass die
Mieter/Eigentümer auch langfristig dort wohnen und den Hof auch nutzen können. Frau
Dr. Reuter möchte auf den Antragstext zurückkommen und merkt an, dass dort
weder steht, dass eine Rampe gebaut werden soll noch dass eine öffentliche
Durchwegung hergestellt werden soll. Es steht lediglich drin, dass die
barrierefreie Erreichbarkeit der Gebäudeteile und die barrierefrei Durchwegung
gewährleistet werden soll. Es wird in diesem Antrag nichts vorgegeben. Es soll
einfach nur ins Bewusstsein gerufen werden, dass man hier diese Problematik
bitte berücksichtigt wissen will. Herr
Bertermann führt aus, dass in diesem Antrag lediglich drinsteht, wie man mit
dem Rollstuhl von A nach B kommen muss. Und bis zum jetzigen Zeitpunkt hat man
ihm noch nicht erklären können, wie man diese acht Meter vernünftig umsetzen
könnte. Dann muss man halt in den sauren Apfel beißen und sagen, unter diesen
Umständen geht es nicht. Herr
Diedrich fühlt sich irritiert und auch frustriert. Er hätte es nicht für möglich
gehalten, dass dieses Thema so heiß diskutiert wird. Er war auch irritiert
darüber, dass die BVV diesen Antrag in den Ausschuss überwiesen hat, da er es
für eine Selbstverständlichkeit hielt, dass diese Dinge hier berücksichtigt
werden. Er ist sich sicher, dass es viele technische Möglichkeiten gibt, dies
umzusetzen. Aber das obliegt nicht ihm. Die Fraktion der PDS will, dass auf
diesem Grundstück eine Nutzung möglich ist, die keine Bevölkerungsgruppen
ausschließt. Abschließend
hält Frau Jahn fest, dass der Ausschuss den Antrag mehrheitlich (3 Ja-Stimmen,
9 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) ablehnt. |
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