Drucksache - 2301/II
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV
möge beschließen, das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge der
Sanierung der Fehrbelliner Höfe (Fehrbelliner Straße 44-48 / Brunnenstraße 25)
die barrierefreie Erreichbarkeit der Gebäudeteile und eine barrierefreie
Durchwegung der Grundstücke zu gewährleisten. Begründung: Leitlinien zum Ausbau Berlins
als behindertengerechte Stadt Der
Ausschuss für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen empfiehlt der BVV
mehrheitlich (3
Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) die Ablehnung des Antrages. |
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