Auszug - Straßensperrung made in Mitte  

 
 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit Livestream)
TOP: Ö 7.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:03 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
0068/VI Straßensperrung made in Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:B. Fritz 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

 

  1. Wofür wurden in der nördlichen Luisenstadt für die 48. KW Durchfahrts- und Parkverbote angeordnet, dabei vor Ort bis Mitte derselben Woche erkennbar aber keine Arbeiten durchgeführt wurden? 

 

BzStaRin Frau Neumann antwortet: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrter Herr Fritz. Ich muss leider sagen, dass der Anfrage keine bezirklichen Verkehrsmaßnahmen zugeordnet werden können. Leider wurde in der Anfrage auch keine konkrete Straße genannt. Wir gehen aber davon aus, dass es sich vielleicht um eine übergeordnete Straße handeln könnte und dann könnte es eben sein, dass Durchfahrtsverbote ebenfalls durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeordnet worden sind. Sollten polizeiliche Maßnahmen der Auslöser gewesen sein, dann wurden die entsprechenden Verkehrsmaßnahmen gegebenenfalls durch die Polizei angeordnet. Tut mir leid, viel mehr kann ich dazu nicht sagen, weil eben diese konkrete Adresse fehlt.

 

  1. Wie wird das BA auf den offensichtlichen Widerspruch zu §11 (3) reagieren, denn die Beschränkung auf das „geringsmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum“ ist offenkundig nicht erfüllt?

 

BzStaRin Frau Neumann antwortet: Ich gehe davon aus, dass §11 (3) des Straßengesetzes Berlin gemeint ist. Dazu kann ich sagen, dass im Straßen- und Grünflächenamt Mitte grundsätzlich bei allen Antragseingängen zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes im Zuge der Antragsprüfung eben unter anderem auch die Beschränkung auf das geringstmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum geprüft werden. Ein offensichtlicher Widerspruch dazu wird dementsprechend ausgeschlossen. Wiederum, da hier keine konkrete Adresse angegeben wurde und pauschal ein ganzes Gebiet genannt wurde, in dem unzählige Sondernutzungen stattfinden, kann ich leider keine konkretere Aussage zu der Frage treffen. Danke.

 

 

 

 
 

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