Auszug - Straßensperrung made in Mitte
BzStaRin Frau Neumann antwortet: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrter Herr Fritz. Ich muss leider sagen, dass der Anfrage keine bezirklichen Verkehrsmaßnahmen zugeordnet werden können. Leider wurde in der Anfrage auch keine konkrete Straße genannt. Wir gehen aber davon aus, dass es sich vielleicht um eine übergeordnete Straße handeln könnte und dann könnte es eben sein, dass Durchfahrtsverbote ebenfalls durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeordnet worden sind. Sollten polizeiliche Maßnahmen der Auslöser gewesen sein, dann wurden die entsprechenden Verkehrsmaßnahmen gegebenenfalls durch die Polizei angeordnet. Tut mir leid, viel mehr kann ich dazu nicht sagen, weil eben diese konkrete Adresse fehlt.
BzStaRin Frau Neumann antwortet: Ich gehe davon aus, dass §11 (3) des Straßengesetzes Berlin gemeint ist. Dazu kann ich sagen, dass im Straßen- und Grünflächenamt Mitte grundsätzlich bei allen Antragseingängen zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes im Zuge der Antragsprüfung eben unter anderem auch die Beschränkung auf das geringstmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum geprüft werden. Ein offensichtlicher Widerspruch dazu wird dementsprechend ausgeschlossen. Wiederum, da hier keine konkrete Adresse angegeben wurde und pauschal ein ganzes Gebiet genannt wurde, in dem unzählige Sondernutzungen stattfinden, kann ich leider keine konkretere Aussage zu der Frage treffen. Danke.
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