Auszug - ARD Corona-Livestream Verbot, warum nur?  

 
 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM -
TOP: Ö 11.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
2962/V ARD Corona-Livestream Verbot, warum nur?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einzelverordneter FreitagEinzelverordneter Freitag
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

 

  1. Warum so kompliziert? Alle beteiligtem waren da, konnten diese nicht selbst in Eigenverantwortung ihr Einverständnis zur Übertragung erklären?

 

  1. Das ist sicherlich nicht die erste Pressekonferenz des Amtes: Warum war das Amt nicht auf solche Eventualitäten vorbereitet?

 

  1. Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalistenverbandes, sagte hierzu: „[…] Mit diesem Vorgehen befeuert man geradezu Verschwörungsideologien, die behaupten, da werde hinter verschlossenen Türen gekungelt. Es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, die Pressekonferenz nicht im Livestream zu übertragen. Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sind jedenfalls bei einer Pressekonferenz keine Hinderungsgründe. Das Bezirksamt Mitte sollte seine Blockadehaltung aufgeben. Die Behörde macht sich lächerlich.“ Wie steht das Bezirksamt zu dieser Aussage?

 

  1. Wie wird das Bezirksamt zukünftig mit der Thematik Datenschutz und Privatsphäre in Pressekonferenzen umgehen?

 

Herr von Dassel antwortet.

 

Sehr geehrte Damen und Herren ich würde mir jetzt mal erlauben, alle Anfragen versuchen in einem Schwung zu beantworten. Herr Bertermann hat darauf verwiesen, dass wir heute auch eine ausführliche Presseerklärung veröffentlicht haben, die finden Sie auf unseren Seiten des Bezirksamtes. Ich kann ihnen auch sagen, dass das Bezirksamt natürlich sehr traurig ist, welches Thema jetzt im Zusammenhang mit dieser Studie in den Vordergrund gerückt ist, nämlich unsere vermeidliche Pressefreiheitsfeindlichkeit, und nicht das was das RKI dort auch sehr, sehr deutlich betont hat. Dass es sich nicht nur bei den Bürger*innen in Mitte bedankt, die da zahlreich mitgemacht haben, sondern auch beim Bezirksamt, das auch logistisch unterstützt hat. Und es hat auch noch mal deutlich erwähnt, wie gut unser Gesundheitsamt in der Pandemie unter schwierigen Bedingungen arbeitet, und glauben sie mir da spreche ich sicherlich für das gesamte Bezirksamt, da hätten wir gar nichts dagegen gehabt, wenn das weltweit versendet worden wäre. Aber es ist so, dass unsere Pressestelle hat noch nie online eine Pressekonferenz organisiert, und das muss man auch sagen, wir haben auch noch nie ein Thema gehabt, wo man überhaupt auf die Idee kommen könnte, dass es da Interesse geben könnte an einem Live-Streaming. Es ist also so gewesen, dass wir ganz regulär in Zusammenarbeit mit dem RKI zu dieser Pressekonferenz eingeladen haben, und, dass sich mehrere Journalisten angemeldet haben. Allerdings nicht so viele, dass wir gesagt haben „Oh Gott, ist dieses Interesse groß.“, es waren 15 oder 16. Die Anfrage des ARD bzw. des RBB für die ARD kam sehr kurzfristig, am Dienstagmittag, und am Mittwoch war die Pressekonferenz. Und wir haben uns dann mit dem RKI abgestimmt, ob wir denn so ein Streaming erlauben könnten. Und sie sagten: „Ja im Prinzip ja, aber man muss daraufhin weisen, dass man eigentlich von den Teilnehmenden die dabei sind eine Einverständniserklärung braucht, weil sie sich ja unter anderen Bedingungen hier angemeldet hatten.“. Wir hatten auch noch mal datenschutzrechtlich überprüft, und inzwischen gibt es ganz viele Expert*innen die sagen das stimmt alles nicht. Aber in der Kürze der Zeit haben wir auf Grund der Aussage des Berliner Datenschutzbeauftragten zum Livestream von BVV Sitzungen, die ist ja auch schon einmal datenschutzrechtlich überprüft worden, sind wir davon ausgegangen, dass ein Livestream eine Übermittlung personenbezogener Daten: Bild und Stimme ist. Die Übermittlung an Dritte erfordert laut Datenschutzgrundverordnung eine Einwilligung der Betroffenen, und das war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Wenn man jetzt zu der Ansicht kommt, jeder wusste das er da gestreamt werden hätte können und wo eigentlich das Problem ist, dann kann man sagen, ja man hätte es vielleicht machen können. In der Kürze der Zeit war das allerdings unsere Rechtsauffassung, die wie gesagt von anderen auch bestätigt worden ist. Wir haben auf diese Information, die wir dann in der Pressekonferenz auch erhalten haben, die das RKI dann auf seine Seite gemacht hat, umgehend verwiesen. Und auch umgehend online gestellt, niemand hat irgendeine Information verpasst, außer eben das gesprochene Wort, welches diese Studie kurz zusammengefasst hat und die dankenden Worte aller Beteiligten an den Bezirk Mitte. Wir sind jetzt ein Stück schlauer, obwohl es aus meiner Sicht noch nicht endgültig geklärt ist, wie man damit umgehen kann, wenn man erst etwas anders plant und dann doch sagt, ein Livestreaming ist vielleicht angesagt. Jetzt würden wir grundsätzlich sagen, jeder der sich da bei uns einlädt, wir prüfen ob wir die Veranstaltung live streamen. Bitte sagen sie uns, wenn sie sich jetzt hier anmelden, oder wenn sie spontan dazukommen, sind sie damit einverstanden, und dann wären wir da auf der sicheren Seite. Ich bitte sie also auch wirklich, dass hier nicht als Attentat auf die Allgemeinheit zu werten. Ich muss da meine Mitarbeitenden aus der Pressestelle auch wirklich in Schutz nehmen, die das mit besten Wissen und Gewissen versucht haben sich korrekt zu verhalten, die da mit diesem Format auch noch keine Erfahrungen gehabt haben. Das ist vielleicht anders als eine Bundespressekonferenz. Glauben sie mir, dass dieser etwas unglückliche Verlauf uns nicht nur selbst ärgert, sondern auch wirklich die Betroffenen, Beschäftigten ganz schön in Anspruch nimmt. Also vielleicht eine Zusammenfassung: Blöd gelaufen, wir haben daraus gelernt und in Zukunft werden sie uns auf allen weltweiten Kanälen sehen sobald wir mit irgendjemand eine Pressekonferenz machen.“

 

Nachfragen:

 

Herr Konrad:

Vielen Dank für die Antwort. Shit Happens, vor allem wenn man sowas zum ersten Mal macht tatsächlich. Dann vielleicht ein bisschen unglücklich vorbereitet. Wenn man so anguckt wie die letzten Monate in dieser Pandemie gerade das RKI seine Pressekonferenzen gestaltet hat und die ja nahezu alle gestreamt wurden, so war die Anfrage, zumindest für mich, nicht wirklich überraschend. Was ich jetzt noch nicht als beantwortet empfunden habe, es war in der Presse zu lesen, dass als Grund ja nicht nur das Thema Datenschutz genannt worden ist, sondern auch das Thema Urheberrecht. Das hat mich tatsächlich sehr irritiert, weil es ja nun mal die Daten sind, die aus einer Studie kommen, die vorgestellt werden. Und auch das Thema Datenschutz im Bezug auf die Studie wurde angedeutet, aber da weiß ich jetzt nicht, ob das in der Presse bloß falsch wiedergegeben worden ist. Und die andere Frage ist: Wir haben ja in dem BVV Stream genau diese Debatte gehabt, ob die Menschen übertragen werden oder nicht. Es gibt ja Menschen die wollen nicht gefilmt werden, und dann gab es ja dieses Kommitment, dass wenn wir im BVV Saal sind, wer übertragen werden möchte sich ans Pult stellt. Und letztendlich, wenn ich in einer online Veranstaltung bin, entscheide ich in diesem Moment will ich, dass der andere im Hintergrund sieht welche Tapete, oder nicht. Ich kann das nicht wirklich nachvollziehen, wo da die Datenschutzprobleme seien sollen. Ich bekomme das nicht in meinen Kopf rein, vielleicht kann man dies noch einmal besser erklären?“

 

Herr von Dassel:

Ich weiß nicht was ich dafür tun muss und möchte ja auch keine Gewalt anwenden. Ich würde jetzt erstmal darauf verweisen, dass das wir das versucht haben in der Presseerklärung, die jetzt online ist, so darzustellen, dass wie es sich uns dargestellt hat, mit Paragraphen. Wir haben uns eben darauf bezogen, um auch auf die Äerung des Berliner Datenschutzbeauftragten, dass nicht alles was öffentlich ist auch gleich gestreamt werden kann. Wie gesagt, dass kann man auch anders sehen. Ich stimme Ihnen zu, man hätte das vorher überlegen können, ob es nicht gleich gestreamt werden soll, ohne da den Schuldiger zu suchen. Wenn das RKI uns preisgegeben hätte, wir streamen das immer, tun sie es doch auch, dann hätten wir das natürlich anders gemacht. Zu Ihrer weiteren Frage, wir haben am 19.01 die Pressekonferenz geplant und vom 11.02.-16.02 haben sich die Journalisten angemeldet, wie das immer so ist, haben sich auch manche nach dieser Frist eingetragen. Von der Frage zum Urheberrecht, habe ich jetzt noch mal alle Unterlagen versucht zu finden, die wir dazu veröffentlicht haben, und dazu finde ich nichts. Ich glaube es war dann vielleicht der Personenschutz gemeint. Ich finde dazu jetzt nichts, möchte jetzt nicht ausschließen, dass das auch irgendwo gefallen ist.“

 

Herr Hemmer:

Vielen Dank Herr von Dassel für die Ausführungen. Also so ganz erschließt sich das mir auch nicht. Es ist ja eher so ein „upsi“, das haben wir jetzt nicht geschafft. Also 24 Stunden vor einer Pressekonferenz, sind ja immer noch eine ganz schön lange Zeit. Mussten denn die armen Mitarbeitenden in der Pressestelle das dann alleine klären, oder war die Verwaltungsspitze letztendlich auch mit einbezogen? Wer hat denn diese Entscheidung dann getroffen, dass das dann jetzt genauso jetzt aussehen soll und nicht anders? Waren das die Mitarbeitenden in der Pressestelle oder eben auch die Verwaltungsspitze?“

 

Herr von Dassel:

Das wäre jetzt wieder ein Beitrag dazu wer sucht den Schuldigen. Ich kann ganz wahrheitsgemäß ausführen, dass ich erst über Twitter, überhaupt davon erfahren habe, dass es eine Streaming Anfrage gab. Das hat die Pressestelle selbst entschieden, und sich beraten, wie gesagt. Aushalten und Ausbaden durften es dann nicht nur die Pressestelle, die auch aber eben auch die Verwaltungsspitze. Ich habe auch versucht bei Twitter dagegen zu halten, aber es wurde immer schlimmer. Manche Schlachten sind dann auch schnell verloren.“

 

Frau Schrader:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, Sehr geehrte Damen und Herren. Für meine Fraktion möchte ich jetzt sagen, wir müssen das jetzt nicht weiter ausreizen. Es ist alles gesagt, es gibt die Entschuldigung. Ich kann das auch verstehen, dass die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung auf Nummer sicher gehen wollen. Es ist auch gerade in dieser Zeit wichtig, wo wir alle vieles täglich lernen, da auch manche Herausforderung besteht. Aber manchmal, und das machen wir ja alle mehr oder weniger, kann man auch mal zum Telefonhörer greifen und auch mal bei der Bundespressekonferenz, weil sie es angeführt haben, auch mal anrufen. Letztendlich muss man sagen, dass selber entscheiden. Und sie müssen natürlich die Entscheidung begründen, und dann dazustehen, das tun sie ja auch. Aber vielleicht ist es auch wichtig, damit Mitarbeiter*innen sich da auf der sicheren Seite fühlen, ihnen einfach auch Mut zu machen und sich nicht nur fortzubilden, das unterstelle ich auch keinem. Aber sich einfach mal Rat an einer anderen Stelle zu holen, ich glaube das sollte auch zu einem Alltag in der Verwaltung gehören. Es ist mir heute nochmal so richtig bewusst geworden, auch bei vielen anderen Fragen, ob das die Mittagsessenversorgung im Bezirk ist bei den Schulen oder bei der Frage der Vergabe, beim IBV vom Leopoldplatz, kann man auch den Schritt rausgehen, und sagen wie machen es andere.“

 

Herr von Dassel:

Andere zu fragen ist nie verkehrt.“

 

Herr Freitag:

Wenn das jetzt kein Livestream gewesen wäre, sondern eine Live-Übertragung auf Phoenix oder so, wäre der Fall dann gleich gewesen?“

 

Herr von Dassel:

Wir hatten bis jetzt nie den Bedarf, irgendetwas hier live zu übertragen, und deswegen war das für uns jetzt neu. Ich kann Ihnen das jetzt nicht beantworten ob das anders gelaufen wäre. Wir freuen uns, dass ganz Deutschland an uns Interesse hat.“

 

 

 
 

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