Auszug - Walter Lübcke in Namensliste für neue Straßennamen aufnehmen
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Herr BV Schepke (Grüne) weist darauf hin, dass die 5-Jahresfrist hier noch nicht erfüllt ist. Frau Morgenstern vermittelt, dass das Berliner Straßengesetz bezogen auf die 5-Jahresfrist von „grundsätzlich“ spricht und im Gesetz die Möglichkeit der Ausnahme durch Senatsbeschluss vorgesehen ist [Berliner Straßengesetz §5, Abs. 1, Ziff. (3) c]. Und, dass es sich hier, mit dem politischen Mord, um eine Ausnahmesituation handelt. Herr BV Lemke (CDU) unterstreicht den dringenden Willen der einbringenden Fraktion nach Benennung nach Walter Lübcke. Frau BV Bertermann (Grüne) bringt ein, dass, wenn die Ehrung von Herrn Lübcke nicht durch eine Benennung möglich sei, dies auch in anderer Form, z B. durch eine Gedenktafel, erfolgen könne. Mit Zustimmung der einbringenden Fraktion (CDU) wird der Antrag bis zur Dezembersitzung vertagt. |
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