Drucksache - 1224/VII
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Die BVV möge beschließen:
Bei zukünftigen Beratungen zum Bürgerhaushaltsverfahren in der BVV wird der Sachverstand der Einreichenden berücksichtigt, indem die Bearbeitung von Vorschlägen durch die BVV unter Einbeziehung der Einreichenden und/oder durch Beauftragte aus den Stadtteilzentren erfolgen kann. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in der vom Einreicher geänderten Fassung zu beschließen.
Begründung der Dringlichkeit: Das vorliegende Bürgerhaushaltsverfahren macht die dringende Beschlussfassung notwendig. |
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