Drucksache - 2143/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Vorfeld der Entscheidung über die Verausgabung der vom Senat bereitgestellten Mittel für den bezirklichen Hitzeschutz 2025 die Bezirksverordnetenversammlung und Fachausschüsse frühzeitig und umfassend zu beteiligen. Begründung: Im Jahr 2024 ergab sich die Situation, dass die Bezirksverordnetenversammlung einen Beschluss über die Notwendigkeit einer Bedarfsabfrage zu den Hitzeschutzmaßnahmen im Bezirk fasste – dieser Beschluss jedoch nicht umgesetzt wurde. Damit im Jahr 2025 rechtzeitig Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen werden können, die konkrete Rücksicht auf den Bedarf im Bezirk nehmen, sollte frühzeitig die BVV informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. |
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