Drucksache - 2141/IX
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen:
Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner der Kohlisstraße und Ulmenstraße sind in den Abend- und Nachtstunden einer erheblichen Lärmbelastung durch rasende Autos und die Erschütterungen vorbeifahrender Busse ausgesetzt. Dies beeinträchtigt die Lebensqualität und die Nachtruhe der Bewohnerinnen und Bewohner erheblich. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 ab 22 Uhr würde zur Lärmminderung und zu einer Verbesserung der Wohnsituation der Anwohnerinnen und Anwohner beitragen. Darüber hinaus könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung die Verkehrssicherheit in diesen Straßen erhöhen und Unfälle reduzieren. |
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