Drucksache - 1976/IX
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Die BVV möge beschließen: Wenn ein Verordneter aus einer anderen Partei als derjenigen des aktuellen Redners diesem eine Frage stellen will, signalisiert er dieses dem Vorsteher, der den aktuellen Redner fragt, ob er eine Frage dieses Verordneten zulässt. Die Fragezeit geht nicht vom Zeitkonto des Redners, sondern von dem Konto der Fraktion des Fragenden ab. Die folgenden Paragraphen rücken in der Zählung entsprechend weiter. Begründung:
Nach dem Vorbild des Abgeordnetenhauses sollte eine vergleichbare Vorgehensweise auch in der BVV möglich sein. Lästige akustische Störungen könnten so entfallen, die das Verfolgen der Sitzung am heimischen Bildschirm empfindlich stören.
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