Drucksache - 1928/IX
Frage 1: Wie hoch war die Fallzahl bei den ambulanten und stationären Hilfen zur Pflege 2023?
Zum 01.12.2023 gab es 648 Leistungsfälle in der ambulanten Pflege und 757 Leistungsfälle in der stationären Hilfe zur Pflege.
Frage 2: Wie hat sich die Bearbeitungsdauer der Anträge im Bereich ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege 2024 im Vergleich zu 2023 entwickelt?
Die Bearbeitungsdauer liegt unverändert bei durchschnittlich 4 bis 6 Monaten.
Bei der Bewilligung der Leistungen der Hilfe zur Pflege kommt es regelmäßig zu Verzögerungen. Diese sind jedoch nicht in erster Linie dem Personalmangel, sondern der Bewilligungsreife des Antrages geschuldet.
Die Einrichtungen übersenden dem zuständigen Fachbereich eine Aufnahmeanzeige des zu Pflegenden. Diese Aufnahmeanzeige stellt jedoch keinen Antrag, sondern lediglich eine Information dar. So kommt es zunächst zur Verzögerung bei der Antragstellung. Antragstellende und bevollmächtigte Angehörige sind dann häufig mit der neuen Situation überfordert. Aus diesem Grund fehlen zur Anspruchsprüfung auch nach erfolgter Antragstellung bewilligungsrelevante Unterlagen, die Nachforderungen in erneuten Anschreiben notwendig machen.
Voraussetzung für die Leistungsgewährung bei nicht krankenversicherten Antragstellenden, deren Anzahl auch aufgrund der erhöhten Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ständig zunimmt, ist die Begutachtung der Pflegebedürftigen zur Hilfebedarfsfeststellung. Dies erfordert ebenfalls zeitliche Ressourcen.
Die zu erbringenden Leistungen gehen pro Person oft in den vierstelligen Zahlenbereich, so dass sich bei Verzögerungen in der Bewilligung schnell hohe Summen kumulieren.
Juliane Witt BzStRin SozBüD
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