Drucksache - 1280/IX
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bis zum 30.05.2023 die vorhandenen Fördergelder für die Einrichtung eines Taubenschlags bei der Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann zu bewerben. Die Voraussetzung hierfür soll sein, dass eine Person des Bezirksamtes dafür verantwortlich ist.
Im Haushaltsplan 2024/2025 sollen ausreichend Gelder für den Unterhalt des Taubenschlags bereitgestellt werden. Die Summe des Betrages sowie der Standort, der Rahmen der ehrenamtlichen Unterstützung und die Versicherungsfragen sollen mit dem Verein Stadttaubenprojekt Berlin e.V. ermittelt werden. Die betreuenden Personen des Taubenschlages sollen eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Begründung: Im letzten Jahr wurde in der BVV der Antrag auf Einrichtung des ersten Taubenschlages im Bezirk einstimmig beschlossen. Das Rechtsgutachten der Landestierschutzbeauftragten stellt eindeutig fest, dass Stadttauben keine Wildtiere, sondern verwilderte Haustiere sind. Dies wurde genetisch nachgewiesen. Die Kommune, in der die Tiere leben, ist verantwortlich für deren Unterbringung und Wohlergehen, was durch Taubenschläge gut kontrolliert werden kann. Durch den Austausch der Eier gegen Gips-Eier können Populationen minimiert werden. Die Tiere erhalten arttypisches Futter und durch die Ortstreue der Tiere beschränkt sich die Kotlast auf die Umgebung des Taubenschlages.
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