Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der BVV; hier: § 28 Abs. 1 GO - Mündliche Fragestunde und spontane Fragerunde
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Die BVV hat beschlossen:
Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der BVV Mündliche Anfragen bestehend aus maximal zwei Fragen an das Bezirksamt richten. Diese Anfragen müssen zu der nach § 13 (2) GO BVV am Tage der stattfindenden Sitzung des Ältestenrates bis 14.00 Uhr beim Vorsteher/der Vorsteherin eingereicht werden. Mündliche Anfragen sollten kurzgefasst, von öffentlichem Interesse sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
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Büro der Bezirksverordnetenversammlung
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Anne Nentwich, BVV L
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