Auszug - Feststellung der materiellen Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 10-72-1VE für das Gelände zwischen der Bundesstraße B 1/5, den Flurstücken 8925/46, der Verlängerung seiner westlichen Grenze bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 167 der Flur 1 und dem Flurstück 167 der Flur 1, dem Grundstück Pilgramer Straße 310 und der Pilgramer Straße sowie für die Bundesstraße B 1/5 zwischen Pilgramer Straße und dem Flurstück 8925/46... (BA-Vorlage Nr. 1272/IV)  

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 1.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:45 - 17:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Klubraum 5
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
2425/VII Feststellung der materiellen Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 10-72-1VE für das Gelände zwischen der Bundesstraße B 1/5, den Flurstücken 8925/46, der Verlängerung seiner westlichen Grenze bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 167 der Flur 1 und dem Flurstück 167 der Flur 1, dem Grundstück Pilgramer Straße 310 und der Pilgramer Straße sowie für die Bundesstraße B 1/5 zwischen Pilgramer Straße und dem Flurstück 8925/46... (BA-Vorlage Nr. 1272/IV)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtStadtAusschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
Verfasser:Beiersdorff, Frank 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sondersitzung am 14.07.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.


Die BVV möge beschließen:

 

Auf der Grundlage der Auswertung und der Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Kenntnisnahme gemäß dieser Vorlage wird bestätigt, dass die materiellen Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 BauGB vorliegen, gemäß denen erwartet werden kann, dass der Plan mit den vorgesehenen Festsetzungen in Kraft treten kann.


 
 

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