Drucksache - 2425/VII  

 
 
Betreff: Feststellung der materiellen Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 10-72-1VE für das Gelände zwischen der Bundesstraße B 1/5, den Flurstücken 8925/46, der Verlängerung seiner westlichen Grenze bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 167 der Flur 1 und dem Flurstück 167 der Flur 1, dem Grundstück Pilgramer Straße 310 und der Pilgramer Straße sowie für die Bundesstraße B 1/5 zwischen Pilgramer Straße und dem Flurstück 8925/46... (BA-Vorlage Nr. 1272/IV)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtStadtAusschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
Verfasser:Beiersdorff, Frank 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
06.07.2016 
113. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung Beschlussempfehlung
14.07.2016 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.07.2016 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung  
2. Beschlussempfehlung AS Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Auf der Grundlage der Auswertung und der Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Kenntnisnahme gemäß dieser Vorlage wird bestätigt, dass die materiellen Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 BauGB vorliegen, gemäß denen erwartet werden kann, dass der Plan mit den vorgesehenen Festsetzungen in Kraft treten kann.

 


Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sondersitzung am 14.07.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 
 

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