Drucksache - 2425/VII
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Die BVV möge beschließen:
Auf der Grundlage der Auswertung und der Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Kenntnisnahme gemäß dieser Vorlage wird bestätigt, dass die materiellen Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 BauGB vorliegen, gemäß denen erwartet werden kann, dass der Plan mit den vorgesehenen Festsetzungen in Kraft treten kann.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sondersitzung am 14.07.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen. |
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