Auszug - Umweltverträglichkeitsprüfung Wernerbadareal  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Grünes Haus für Hellersdorf e. V.
Ort: Boizenburger Straße 52-54, 12619 Berlin
1771/VII Umweltverträglichkeitsprüfung Wernerbadareal
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
Verfasser:Beiersdorff, Frank 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Satz 1: "Umweltverträglichkeitsprüfung" ersetzen durch "Umweltprüfung nach Baugesetzbuch"

(ist B-Plan, ist im Vergleich zu ursprünglichem ohne Habitatsprüfung - eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist aber nach Bundesnaturschutzgesetz für andere Flächen)

 

Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sieben Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wernerbadareal folgendes zu veranlassen:

  1. r das Plangebiet Wernersee, B - Plan 10-63, unverzüglich eine Umweltprüfung nach Baugesetzbuch einzuleiten. Das beschleunigte Planverfahren ist entsprechend anzupassen bzw. zu ändern.
     
  2. ltige aktuelle Gutachten sind für das gesamte Plangebiet vorschriftsmäßig über den Beobachtungszeitraum eines ganzen Jahres von einem dazu gesetzlich autorisierten Gutachterbüro zu erarbeiten (floristisches, faunistisches, limnologisches, hydrologisches und geologisches Gutachten!).
     
  3. Auf der Grundlage des StEP-Klima (Stadtentwicklungsplan-Klima) und des LaPro (Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm) ist ein Ökologisches Leitbild  aufzustellen.
     
  4. Erst danach sind die Grenzen zwischen Biotop und Baufläche incl. der GRZ endgültig festzulegen. Die Straßenlandabtretung Ernst-Haeckel-Straße ist dabei zu überprüfen hinsichtlich der Notwendigkeit und der Verträglichkeit.
     
  5. Die Angebotsplanung/Nutzungsplanung ist bis dahin zu stornieren.

 


 
 

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