Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der BVV, hier: §§ 35 und 36  

 
 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.2.1
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 30.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1792/VII Änderung der Geschäftsordnung der BVV, hier: §§ 35 und 36
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussGeschäftsordnungsausschuss
Verfasser:Ostertag, Olaf 
Drucksache-Art:AusschussantragAusschussantrag
 
Wortprotokoll

„§ 35 - Anträge zur Geschäftsordnung“ erhält folgende Fassung:
 

(1) Anträge zur Geschäftsordnung (z. B. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Vertagung der Beratung, Widerspruch zur Fragestellung) können jederzeit bis zur Abstimmung gestellt werden. Wird dem Geschäftsordnungsantrag widersprochen, so ist vor der Abstimmung eine Rednerin/ein Redner für und eine Rednerin/ein Redner gegen den Antrag anzuhören. Über den weitestgehenden Antrag wird zuerst abgestimmt.
 

(2) Bezirksverordnete, die im Laufe der Beratung eines Tagesordnungspunktes zur Sache gesprochen haben, dürfen in dieser Beratung keine Geschäftsordnungsanträge stellen.
 

(3) Antge zur Geschäftsordnung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten beschlossen. Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung abgelehnt, so darf er im Laufe der Beratung des Tagesordnungspunktes nicht wiederholt werden.

(4) Bei der Behandlung von Vorlagen des Bezirksamtes darf nicht zur Tagesordnung übergegangen werden.
 

(5) Bezirksverordnete, die zur Geschäftsordnung sprechen wollen, müssen bis zur Eröffnung der Abstimmung sofort das Wort erhalten. Die Redezeit darf zwei Minuten nicht überschreiten.
 

(6) Anträge auf Schluss der Beratung oder Übergang zur Tagesordnung sind unzulässig, solange die in § 36, Absätze 3 und 4 festgelegten Redezeiten nicht ausgeschöpft sind.

„§ 36 - Beratung“ erhält folgende Fassung:

 

(1) Die Vorsteherin/der Vorsteher eröffnet die Beratung.

Meldet sich niemand zu Wort oder ist die Redeliste erschöpft, so erklärt die Vorsteherin/der Vorsteher die Beratung für geschlossen.
 

(2) Bezirksverordnete, die zur Sache sprechen wollen, erhalten von der Vorsteherin/dem Vorsteher das Wort in der Reihenfolge der Meldungen, jedoch nicht vor Begründung eines Antrages oder einer Anfrage.

Bezirksamtsmitglieder können jederzeit zur Tagesordnung sprechen.
 

(3) Zur Begründung eines Antrages oder einer Großen Anfrage erhält die Einreicherin/ der Einreicherr bis zu drei Minuten Redezeit. Zur Begründung der Dringlichkeit einer Drucksache erhält eine Rednerin/ein Redner für bis zu zwei Minuten  Redezeit.

(4) Zur Beratung von Anträgen, Großen Anfragen, Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung oder zur Kenntnisnahme stehen jeder Fraktion der BVV fünf Minuten Sockelredezeit sowie Fraktionen ab zehn Mitgliedern eine weitere Minute, Fraktionen ab fünfzehn Mitgliedern zwei weitere Minuten, Fraktionen  ab zwanzig Mitgliedern drei weitere Minuten, Fraktionen  ab fünfundzwanzig Mitgliedern vier weitere Minuten usw. zu.

Fraktionslosen Bezirksverordneten stehen für jede oben genannte Drucksachenart zwei Minuten Redezeit zu.
 

(5) Die BVV kann für einzelne Tagesordnungspunkte eine von der Regelung der Absätze 3 und 4 abweichende Begrenzung der Redezeit beschließen.

Die in den Absätzen 3 und 4 bezeichnete Redezeit  darf dabei nicht reduziert werden.

(6) Überschreitet eine Rednerin/ein Redner die Redezeit, so entzieht ihr/ihm die Vorsteherin/der Vorsteher nach einmaliger Mahnung das Wort.

 

Begründung:

Der Geschäftsordnungsausschuss hat in mehreren Sitzungen Regelungen zur Redezeit diskutiert. In der Sitzung am 30.03.2015 wurde die Formulierung der §§ 35 und 36 GO BVV im Konsens festgelegt und einstimmig beschlossen.

 

Gemäß § 55 (2) GO BVV wird der Antrag dem Ältestenrat zur Beratung vorgelegt.

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin