Auszug - Begründung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 vom Mai 2012 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 für die Grundstücke zwischen der Landsberger Straße, der Stralsunder Straße, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg,der Verdistraße, dem Grundstück Verdistraße 61 und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0193/IV)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0432/VII Begründung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 vom Mai 2012 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 für die Grundstücke zwischen der Landsberger Straße, der Stralsunder Straße, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Verdistraße 61 und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0193/IV)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtStadtAusschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
Verfasser:Beiersdorff, Frank 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14

Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.08.2012 o. g Vorlage beraten und empfiehlt der BVV, mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Drucksache wird als dringlich in die Sitzung der BVV im August 2012 eingebracht, da das Verfahren bereits seit geraumer Zeit läuft und die Behandlung im Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung aufgrund der Sommerpause der BVV erst jetzt erfolgen konnte.

 

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Dem Bebauungsplan XXIII-15b-1 vom 04.06.2009 mit Deckblatt vom 22.02.2012 mit seiner Begründung vom Mai 2012 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.

 

2.      Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.


 
 

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