Drucksache - 0432/VII
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Die BVV möge beschließen:
1. Dem Bebauungsplan XXIII-15b-1 vom 04.06.2009 mit Deckblatt vom 22.02.2012 mit seiner Begründung vom Mai 2012 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.
2. Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.08.2012 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV, mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.
Begründung der Dringlichkeit: Die Drucksache wird als dringlich in die Sitzung der BVV im August 2012 eingebracht, da das Verfahren bereits seit geraumer Zeit läuft und die Behandlung im Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung aufgrund der Sommerpause der BVV erst jetzt erfolgen konnte. |
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