Drucksache - 0432/VII  

 
 
Betreff: Begründung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 vom Mai 2012 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 für die Grundstücke zwischen der Landsberger Straße, der Stralsunder Straße, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Verdistraße 61 und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0193/IV)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtStadtAusschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
Verfasser:Beiersdorff, Frank 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
18.07.2012 
19. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
14.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung  
2. Beschlussempfehlung PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Dem Bebauungsplan XXIII-15b-1 vom 04.06.2009 mit Deckblatt vom 22.02.2012 mit seiner Begründung vom Mai 2012 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.

 

2.      Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.

Die vollständige Vorlage ist in der Anlage als PDF-Dokument hinterlegt

Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.08.2012 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV, mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Drucksache wird als dringlich in die Sitzung der BVV im August 2012 eingebracht, da das Verfahren bereits seit geraumer Zeit läuft und die Behandlung im Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung aufgrund der Sommerpause der BVV erst jetzt erfolgen konnte.

 
 

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