Drucksache - DS/0813/IX  

 
 
Betreff: Grünfläche an der Gehrenseestraße schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin VerGrünOrdUmNat,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2023 
20. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
12.07.2023 
19. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
31.08.2023 
21. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
30.08.2024 
16. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB Fraktion CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an der kleinen Seitenstraße parallel zur Gehrenseestraße sichtbar zu machen, dass der dortige Grünstreifen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden darf. Hierzu könnte eine Abgrenzung der Rasenfläche durch eine Kante errichtet werden, die mit Fahrzeugen nicht überfahren werden kann. Hierbei soll insbesondere auf eine insektenfreundliche Bepflanzung geachtet werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei der in der Drucksache benannten Fläche handelt es sich nicht, wie angegeben, um eine Grünfläche, sondern um Straßenbegleitgrün. Gem. §12 Abs. 4 StVO ist ein Seitenstreifen, in diesem Fall ein Grünstreifen, nicht zu beparken, wenn dieser nicht ausreichend befestigt ist. Ein Seitenstreifen gilt als ausreichend befestigt, wenn es eine Asphaltierung oder Pflasterung gibt. Dies ist nicht der Fall. Die gewünschte Kennzeichnung ist somit hinfällig, da bereits eine gesetzliche Regelung vorliegt. Eine zusätzliche Beschilderung, welche lediglich die gesetzlichen Regelung wiedergibt, ist gem. der Ausführungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 der StVO nicht vorgesehen.

Eine Bepflanzung (Sträucher und Bäume) kann aus Aspekten der Verkehrssicherung nicht durchgeführt werden. Eine Mahd erfolgt derzeit an dieser Stelle aber max. zweimal im Jahr und bietet somit einer Vielzahl an Insekten Nahrung.

Die Legung von Kantensteinen zur Abgrenzung der Fläche ist in diesem Fall nicht möglich, da sich im hinteren Bereich ein Abflussschacht der Berliner Wasserbetriebe (BWB) befindet. Dieser Schacht wurde vor zwei Jahren durch die BWB erneuert, wofür ein Teil der Begrünung zurückgeschnitten werden musste, eine Neupflanzung ist an dieser Stelle nicht möglich, da der Schacht für die BWB zugänglich bleiben muss. Da hierfür die BWB die Fläche mit dem Auto befahren können muss, kann auch die Legung der gewünschten Kantensteine nicht erfolgen.

 

a)      Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:
#4 Wir verbessern kontinuierlich die Qualität unserer Verwaltungsleistungen.#6 Wir stärken unsere unverwechselbaren Lichtenberger Kieze.

b)      Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine

c)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Keine

d)      Auswirkungen auf die KLR und das Budget: Keine

 

 
 

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