Drucksache - DS/0788/IX
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
6. Absatz des 5. Punkts “Weitere Hinweise zum vorliegenden Entwurf der I-Planung. Risiken” wie folgt zu ergänzen (Ergänzung in kursiv geschrieben):
„Durch die derzeit gravierenden Kostensteigerungen für investive Baumaßnahmen sowie einer Marktlage, die ggf. mehrfache Ausschreibungen benötigt, die zu weiteren Verzögerungen und daraus folgend zu steigenden Kosten führen kann, kann derzeit nicht zugesagt werden, dass alle Maßnahmen in der I-Planung tatsächlich umgesetzt werden können. Sofern diese Situation eintritt, haben Maßnahmen Vorrang, die bereits in der Umsetzung sind oder für die bereits eine BPU vorliegt. Dabei sollen Maßnahmen bevorzugt werden, die der Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNVs im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Für die anderen Maßnahmen wäre dann ggf. zu prüfen, ob sie in der kommenden I-Planung 2025- 29 für spätere Jahre neu aufgenommen werden können.
Begründung: Durch den voraussichtlichen Wegfall von Landesmitteln vor allem für den Radwegeausbau müssen Planungen im Sinne der Mobilitätswende und der Verkehrssicherheit zukünftig auch durch den Bezirk finanziell durch die Investitionsplanung abgesichert werden.
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