Drucksache - DS/0966/IX
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Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, die Annahme des Antrages zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber jenen Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ostkreuz (XVII-4), die bislang noch keinen Bauantrag für ihre Bebauungen eingereicht haben oder bei denen nach Baugenehmigung nicht in angemessener Frist der Baubeginn angezeigt wurde, hinsichtlich der Umsetzung der städtebaulichen Planung einen Anstoß zu geben. Hierzu soll geprüft werden, ob
- ein Baugebot ausgesprochen werden kann, um die städtebauliche Planung umzusetzen - eine Rückabwicklung der vorhandenen Kaufverträge möglich ist, um bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung eine breitere Nutzungsmischung zu ermöglichen
Begründung: Der Ausschuss hat die Drucksache in zwei seiner Sitzungen beraten. Die Fraktion Die Linke brachte einen Änderungsantrag ein, mit welchem die Möglichkeiten der Rückabwicklung der Kaufverträge in Betracht gezogen werden sollte. Die einreichende Fraktion CDU versuchte durch eine Umstellung des Ursprungsantrages dieses Anliegens aufzunehmen, wodurch der Änderungsantrag als übernommen gelten konnte. Das Bezirksamt berichtete zudem, dass bereits Baugenehmigungen für die betroffenen Grundstücke ausgesprochen wurden und die Möglichkeit bestünde, bereits in diesem Jahr mit den Bauarbeiten zu beginnen. Der Ausschuss hat sich in dieser Gesamtschau einmütig zur Unterstützung des Antragsanliegens positioniert.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber jenen Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ostkreuz (XVII-4), die bislang noch keinen Bauantrag für ihre Bebauungen eingereicht haben oder bei denen nach Baugenehmigung nicht in angemessener Frist der Baubeginn angezeigt wurde, hinsichtlich der Umsetzung der städtebaulichen Planung einen Anstoß zu geben. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob zugunsten der Schaffung von Wohn- und Mischbebauung ein Baugebot im Sinne des § 176 BauGB ausgesprochen wird.
Abstimmungsergebnis: 16/0/0
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