Drucksache - DS/0966/IX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Ostkreuz mit Leben füllen und geplanten Wohnraum umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUÖkologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
11.01.2024 
36. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
18.01.2024 
37. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
08.02.2024 
38. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
23. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
14.12.2023 
24. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
27. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB Fraktion CDU PDF-Dokument
BE ÖSMFM PDF-Dokument

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, die Annahme des Antrages zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber jenen Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ostkreuz (XVII-4), die bislang noch keinen Bauantrag für ihre Bebauungen eingereicht haben oder bei denen nach Baugenehmigung nicht in angemessener Frist der Baubeginn angezeigt wurde, hinsichtlich der Umsetzung der städtebaulichen Planung einen Anstoß zu geben. Hierzu soll geprüft werden, ob

 

-          ein Baugebot ausgesprochen werden kann, um die städtebauliche Planung umzusetzen

-          eine Rückabwicklung der vorhandenen Kaufverträge möglich ist, um bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung eine breitere Nutzungsmischung zu ermöglichen

 

Begründung:

Der Ausschuss hat die Drucksache in zwei seiner Sitzungen beraten. Die Fraktion Die Linke brachte einen Änderungsantrag ein, mit welchem die Möglichkeiten der Rückabwicklung der Kaufverträge in Betracht gezogen werden sollte. Die einreichende Fraktion CDU versuchte durch eine Umstellung des Ursprungsantrages dieses Anliegens aufzunehmen, wodurch der Änderungsantrag als übernommen gelten konnte. Das Bezirksamt berichtete zudem, dass bereits Baugenehmigungen für die betroffenen Grundstücke ausgesprochen wurden und die Möglichkeit bestünde, bereits in diesem Jahr mit den Bauarbeiten zu beginnen. Der Ausschuss hat sich in dieser Gesamtschau einmütig zur Unterstützung des Antragsanliegens positioniert.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber jenen Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ostkreuz (XVII-4), die bislang noch keinen Bauantrag für ihre Bebauungen eingereicht haben oder bei denen nach Baugenehmigung nicht in angemessener Frist der Baubeginn angezeigt wurde, hinsichtlich der Umsetzung der städtebaulichen Planung einen Anstoß zu geben. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob zugunsten der Schaffung von Wohn- und Mischbebauung ein Baugebot im Sinne des § 176 BauGB ausgesprochen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

16/0/0

 

 
 

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