Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-3 VE - Autohaus Möbus
Die
Beschlussempfehlung wurde über Konsensliste beschlossen. Beschluss: Einer Genehmigung des Bauvorhabens Autohaus Möbus an der
Hansastr. auf der Grundlage des § 33 BauGB durch die zuständigen Ämter und
Abteilungen des Bezirksamtes wird zugestimmt, wenn die formalen Voraussetzungen
erfüllt sind und aus der öffentlichen Auslegung keine erheblichen Anregungen
und Bedenken zu berücksichtigen sind. Auf eine erneute Vorlage des Vorhabens nach Abschluss der
öffentlichen Auslegung zur Zustimmung einer Genehmigung nach § 33 BauGB wird
ausdrücklich verzichtet. |
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