Drucksache - DS/0221/V
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Einer Genehmigung des Bauvorhabens Autohaus Möbus an der
Hansastr. auf der Grundlage des § 33 BauGB durch die zuständigen Ämter und
Abteilungen des Bezirksamtes wird zugestimmt, wenn die formalen Voraussetzungen
erfüllt sind und aus der öffentlichen Auslegung keine erheblichen Anregungen
und Bedenken zu berücksichtigen sind. Auf eine erneute Vorlage des Vorhabens nach Abschluss der
öffentlichen Auslegung zur Zustimmung einer Genehmigung nach § 33 BauGB wird
ausdrücklich verzichtet. Begründung: Dem Ausschuss wurde in seiner Beratung am 04.06.2002 das
Vorhaben Autohaus Möbus durch das Bezirksamt vorgestellt. Der Inhalt des Entwurfs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie das Ergebnis der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange wurden erörtert. Der Ausschuss unterstützt das Bauvorhaben und sieht keine
Veranlassung durch formale Verfahrensschritte eine Verzögerung des Baubeginns
zu verursachen. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Sommerpause der BVV,
der Planreifebeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird durch das
Bezirksamt für die BVV-Sitzung im August angekündigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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