Auszug - Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage "Paula-Fürst-Straße" im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7e für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7, 27-47 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg
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Zur Drucksache lag eine Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme und eine Vorlage zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage des Bezirksamtes zur
Kenntnisnahme wurde über Konsensliste zur Kenntnis genommen. Die Vorlage des Bezirksamtes zur
Beschlussfassung wurde über Konsensliste beschlossen. Beschluss: Die öffentliche Erschließungsanlage
“Paula-Fürst-Straße” im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7e für
Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7, 27-47 sowie einen Abschnitt der
Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg (Stand: Öffentliche Auslegung, März 2004)
kann ohne Vorliegen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes gemäß § 125
Absatz 2 BauGB hergestellt werden. |
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