Auszug - Abschlag auf Wohngeld zahlen
Der Antrag wurde eingebracht. Der Vertreter der einbringenden Fraktion argumentierte, dass die aktuelle Frist von acht Wochen zu lang sei und schlug eine Reduzierung auf vier Wochen vor. Das BA wies darauf hin, dass die Bearbeitungszeiten bereits bei Neuanträgen bei vier Wochen liegen und der Antrag daher nicht notwendig sei. Es wurde auch erwähnt, dass seit einer Gesetzesnovelle die meisten Anträge bewilligt werden, wobei die Quote noch vorgelegt werden soll. Die Diskussion ging um die Frage der Nachhaltigkeit der aktuellen Bearbeitungszeiten und die Notwendigkeit, grundsätzliche Lösungen anstelle von Einzelfallentscheidungen zu finden. Es wurde betont, dass klare gesetzliche Regelungen bestehen, die nicht übergangen werden dürfen. Des Weiteren wurde erörtert, dass nach Ablauf der Zahlungszusage keine weiteren Zahlungen erfolgen, bis ein neuer Bescheid erteilt wird. Rückwirkende Zahlungen zum Zeitpunkt der Antragstellung sind jedoch vorgesehen. Probleme bei der Bearbeitung treten vor allem bei Erstanträgen auf, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen. Die Drucksache wurde mit 1 Ja-Stimme, 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (1/10/1) abgelehnt.
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