Drucksache - DS/1150/IX
Der Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste empfiehlt die Ablehnung des Antrages zur Beschlussfassung der Fraktion der BSW.
Begründung: Der Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste hat in seiner 28. Sitzung am 19.06.2024 die o. g. Drucksache beraten.
Das Bezirksamt legte in der Aussprache dar, dass eine vorläufige Zahlung des Wohngelds unter Voraussetzungen erfolgen kann. „Eine vorläufige Zahlung des Wohngelds kann erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht.“ (§ 26a Abs. 1 Satz 1 WoGG). Die Prüfung, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht, würde zu einem Mehraufwand und damit zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit konnte dagegen in den letzten Monaten deutlich verkürzt werden.
Die Mehrheit des Ausschusses folgte der Argumentation des Bezirksamts.
Die Minderheit argumentierte, dass Mietrückstände und die Kündigung des Mietvertrags durch eine vorläufige Zahlung des Wohngelds sich ggf. vermeiden lassen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit könnte sich zudem perspektivisch verlängern.
Der Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste empfiehlt der BVV mit seinem Votum (1‑10‑1) die Ablehnung des Antrags zur Beschlussfassung.
Abstimmung: 1/10/1 |
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