Auszug - Landeskulturgesetz  

 
 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Kultur
TOP: Ö 4.2
Gremium: Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 17.06.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 114 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0961/V Landeskulturgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDKultur
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der KA verständigte sich zur Sache

Der KA verständigte sich zur Sache. Dabei wurde das Anliegen unterstützt und eine forcierte Aussprache zum Thema empfohlen.

Der Begriff des “Einforderns” und die “Grundsicherung” wurden kritisch bewertet. Die Aussprache sollte auf der Grundlage einer sachlichen Orientierung bezüglich der Möglichkeiten weitergeführt werden, was z.B. Kontakte zu den fachpolitischen Sprechern des Abgeordnetenhauses einschließen könnte.

Auch die Fraktionen sollten sich zu diesem Problem verständigen. Der KA nimmt den Antrag in geänderter Fassung an:

 

 

Beschlußempfehlung                                                       Drucksachen-Nr. DS/0961/V

 

                                                                                                Datum: 17.06.2004

 

 

Landeskulturgesetz

 

 

Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD (DS/0961/V) in folgender geänderter Fassung zu beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, beim Senat und dem Abgeordnetenhaus die Ausarbeitung eines Landeskulturgesetzes anzuregen, welches die Kulturarbeit in den Berliner Bezirken absichert.

 

 

Begründung:

Die Kulturarbeit in den Bezirken wird immer noch als freiwillige Aufgabe angesehen. Angesichts der permanenten Haushaltsnotlage des Landes Berlin ist vor allem die bezirkliche Kulturarbeit gegenüber den gesetzlich gesicherten Bereichen - wie z. B. Jugendarbeit und Soziales - benachteiligt und existentiell bedroht. Eine Landeskulturgesetzgebung kann dazu beitragen, die Kulturlandschaft der Bezirke und Kieze langfristig zu sichern. Die Wiederaufnahme der Diskussion um ein Landeskulturgesetz wäre ein Signal der Ermutigung für die kulturellen Akteure in den Bezirken.

 

Initiator: Kulturausschuss

 

Abstimmungsergebnis:        7/0/0

 

 

Text des Ursprungsantrags:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht ein Landeskulturgesetz einzufordern, welches die Grundausstattung (Mindestbedarf) für Kulturarbeit in den Berliner Bezirken absichert.

 

Begründung:

Die Kulturarbeit in den Bezirken wird immer noch als freiwillige Aufgabe angesehen. In anderen Bereichen – Jugendarbeit, Soziales – ist durch Gesetze eine Grundabsicherung erreicht. Dies ist auch durch eine Gesetzgebung im Kulturbereich, d.h. Festschreibung bestimmter Aufgaben, unbedingt erforderlich, um hier eine Beständigkeit in der Kulturlandschaft der Bezirke und Kieze zu erreichen.

 

Initiator: Fraktion der SPD

 


 

 
 

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