Auszug - Landeskulturgesetz
Der KA verständigte sich zur Sache.
Dabei wurde das Anliegen unterstützt und eine forcierte Aussprache zum Thema
empfohlen. Der Begriff des “Einforderns” und die
“Grundsicherung” wurden kritisch bewertet. Die Aussprache sollte auf der
Grundlage einer sachlichen Orientierung bezüglich der Möglichkeiten
weitergeführt werden, was z.B. Kontakte zu den fachpolitischen Sprechern des
Abgeordnetenhauses einschließen könnte. Auch die Fraktionen sollten sich zu
diesem Problem verständigen. Der KA nimmt den Antrag in geänderter Fassung an: Beschlußempfehlung Drucksachen-Nr.
DS/0961/V Datum:
17.06.2004 Landeskulturgesetz Der
Ausschuss für Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur
Beschlussfassung der Fraktion der SPD (DS/0961/V) in folgender geänderter
Fassung zu beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, beim Senat und dem Abgeordnetenhaus die Ausarbeitung
eines Landeskulturgesetzes anzuregen, welches die Kulturarbeit in den Berliner
Bezirken absichert. Begründung: Die
Kulturarbeit in den Bezirken wird immer noch als freiwillige Aufgabe angesehen.
Angesichts der permanenten Haushaltsnotlage des Landes Berlin ist vor allem die
bezirkliche Kulturarbeit gegenüber den gesetzlich gesicherten Bereichen - wie
z. B. Jugendarbeit und Soziales - benachteiligt und existentiell bedroht. Eine
Landeskulturgesetzgebung kann dazu beitragen, die Kulturlandschaft der Bezirke
und Kieze langfristig zu sichern. Die Wiederaufnahme der Diskussion um ein
Landeskulturgesetz wäre ein Signal der Ermutigung für die kulturellen Akteure
in den Bezirken. Initiator:
Kulturausschuss Abstimmungsergebnis: 7/0/0 Text des
Ursprungsantrags: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht ein Landeskulturgesetz einzufordern, welches die
Grundausstattung (Mindestbedarf) für Kulturarbeit in den Berliner Bezirken
absichert. Begründung: Die Kulturarbeit in den Bezirken wird immer noch als freiwillige Aufgabe angesehen. In anderen Bereichen – Jugendarbeit, Soziales – ist durch Gesetze eine Grundabsicherung erreicht. Dies ist auch durch eine Gesetzgebung im Kulturbereich, d.h. Festschreibung bestimmter Aufgaben, unbedingt erforderlich, um hier eine Beständigkeit in der Kulturlandschaft der Bezirke und Kieze zu erreichen. Initiator:
Fraktion der SPD |
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