Auszug - Flächennutzungsplan für die Anlage Falkenhöhe 1932 ändern  

 
 
34. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management gemeinsam mit KUNT
TOP: Ö 2.2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:47 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/2045/VIII Flächennutzungsplan für die Anlage Falkenhöhe 1932 ändern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Frau Klimmeck (Rechtsamt) erläutert die planungsrechtliche Situation und den Abschlussbericht zur Drucksache DS/2045/VIII - Flächennutzungsplan für die Anlage Falkenhöhe 1932 ändern.

 

Sie führt aus, dass:

         Falkenhöhe 1932 kein Siedlungsgebiet ist.

         die Anlage im baurechtlichen Außenbereich liegt, was gerichtlich bestätigt wurde.

         die Bebauung sich aus einer Kleingartenanlage entwickelt hat und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Siedlung entstanden ist.

         die verkehrliche Erschließung über die Straße 3 und für PKW über die Grüne Trift erfolgt. Eine Zuwegung von Süden über den Hauptweg ist nicht möglich.

         die Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplan Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und dem Abgeordnetenhaus liegt und nicht beim Bezirksamt.

         Dauerwohnen mit der Ausweisung eines Wochenendhausgebiets nicht erreicht werden kann. Allein die Ausweisung eines Wohngebiets führt zum Ergebnis Dauerwohnen.

         Dauerwohnen und ein Wochenendhausgebiet sich planungsrechtlich ausschließen.

         ein vorhabenbezogener Bebauungsplan einen Vorhabenträger voraussetzt, der angesichts der Eigentumsverhältnisse in Falkenhöhe 1932 nicht zu erkennen ist.

         es an den Voraussetzungen der Anwendung des § 12 BauGB in der Anlage Falkenhöhe 1932 fehlt.

         ein Angebotsbebauungsplan ein Planungsziel voraussetzt, z. B. Sondergebiet für Erholung nach § 10 BauNVO.

         die Fragen nach den Kosten für die Erschließung und r Gutachten erst in einem Bebauungsplanverfahren geklärt werden können.

         es viele verschiedene Interessen in der Anlage gibt, die den planungsrechtlichen Umgang mit der Anlage erschweren.

 

Frau Pützschel (Fachbereich Stadtplanung) weist auf die rundweg ablehnende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zum Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Hof 7 hin.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 
 

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