Auszug - Tierschutzbeauftragung für Lichtenberg (mb)  

 
 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen
TOP: Ö 6.7
Gremium: Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 27.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:08 - 22:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0767/IX Tierschutzbeauftragung für Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO TSPHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Ostheimer (Bürgerdeputierter) bringt den Antrag ein.

 

Frau Heimerl (Bündnis 90/Die Grünen): Prinzipiell ist es ein gutes Anliegen, dass wir ein Beauftragen brauchen. Wir haben im Veterinäramt aber unheimlich viele unbesetzte Stellen, diese sollten zunächst einmal besetzt werden.

 

Frau Keküllüoğlu verliest die fachlichen und rechtlichen Einschätzungen des Amtstierarztes:

„Der Verweis auf den originär für Tierschutz zuständigen Fachbereich VetLeb ist korrekt. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes ist eine hoheitliche Aufgabe des Landes, bzw. für Lichtenberg des Bezirksamtes. Entsprechend der Anlage ZustKat Ord Nr. 16a (4) des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG BE) in der aktuell gültigen Fassung, obliegen die Kontroll- und Vollzugsaufgaben im Tierschutz den Veterinärbehörden der Bezirksämter. In den Veterinärbehörden vertritt eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Belange des Tierschutzes. Es ist zutreffend, dass die Anzahl der Haustiere auch in Lichtenberg hoch ist und durch die steigende Bevölkerungszahl weiter zunehmen wird und es ist sicherlich auch korrekt, dass der hiesige Fachbereich eine personelle Verstärkung benötigt. Die Ansiedelung in der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ist demnach folgerichtig, da hier der amtliche Tierarzt, die amtliche Tierärztin seinen/ihren originären Aufgaben, u.a. Umsetzung der tierschutzrelevanten Normen, nachgehen und Verstöße angemessen ahnden kann. Insofern ist es gerechtfertigt, für einen Stellenaufwuchs in der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lichtenberg von Berlin zu sorgen, damit die Belange des Tierschutzes auch zukünftig weiter adäquat bearbeitet werden können. Die Installation einer/s Tierschutzbeauftragten im Bezirk Lichtenberg, wie in DS/0767/IX gefordert, erschließt sich jedoch nicht: Die Unterscheidung zu amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten ist nach hiesiger Auffassung nicht ersichtlich, da diese bereits für die Einhaltung des Tierschutzes zuständig sind und insoweit hoheitlich tätig sind. Die Ansiedelung und Integration der Stelle ist ebenfalls unklar. Welche genauen bzw. zusätzlichen Kompetenzen einem/einer bezirklichen Tierschutzbeauftragten eingeräumt werden sollen und welche rechtliche Grundlage hierfür einschlägig sind, wäre eingehender zu prüfen. Ferner ist unklar, wie die Stelle vor Bekanntwerden eines tierschutzrechtlichen Verstoßes tätig werden soll und auch hier fehlt die rechtliche Grundlage. Das Aufgabengebiet kann nur sehr eingeschränkt und auch nur repräsentativ sein, da notwendige Befugnisse amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten bleiben.

Für den Wildtierbestand ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht nicht zuständig, dies kann folglich nicht einer/m Tierschutzbeauftragten im Fachbereich VetLeb übertragen werden. Weiterhin ist darauf aufmerksam zu machen, dass insbesondere die Versorgung der Wildtiere nicht nur auf einen Bezirk beschränkt werden kann, da diese Tiere nicht dauerhaft an einem Ort verweilen. Die Verfahrensrolle eines/einer bezirklichen Tierschutzbeauftragten will hier nicht so recht einleuchten.

Stattdessen könnte die Personalbemessung amtlicher Tierärztinnen und Tierärzte im Bezirksamt Lichtenberg in den Fokus gerückt und an dieser Stelle für eine personelle Verstärkung geworben werden.“

 

Frau Kleinert (AfD): Welche Tiere sind überhaupt gemeint? Wie sieht es aus mit der Bekämpfung der Rattenplage?

 

Herr Faetke (AfD) wollte das Gleiche fragen. Es gibt außerdem genügend Beauftragte, dass Geld wäre woanders besser angebracht.

 

Frau Sager (SPD): Die Problemlage teile ich. Ich sehe aber nicht, inwiefern ein einzelner Beauftragter es schaffen soll, sich dem Themenkomplex anzunehmen. Darum ist es nicht das was wir akut brauchen, um die komplexe Problemlage anzugehen. Außerdem ist offen, welche Qualifikation für diese Stelle angebracht wäre.

 

Frau Nabrowsky (Bürgerdeputierte CDU): Wir haben eine gute Stellenbesetzung im Artenschutz. Im Veterinäramt sind wir leider schlecht ausgestattet. Tiere haben leider nicht die Rechte wie Menschen. Dementsprechend können die Besitzer im bestimmten Rahmen machen was sie wollen. In gewissen Fällen wird auch die Polizei hinzugerufen.

 

Frau Zimmer (DIE LINKE): Das Herz des Antrages liegt nicht darin, einen Tierschutzbeauftragten beim Bürgermeister zu schaffen. Insofern geht es um eine Stelle, die im Veterinäramt angesiedelt wird. Es geht darum das Tierwohl zu stärken und ich habe vernommen, dass es den Wunsch prinzipiell auch im Amt gibt.

 

Frau Keküllüoğlu: Die Einschätzung sagt, dass die rechtliche Grundlage fehlt, dass ein*e Tierschutzbeauftragte*r den Anforderungen nachkommen und entsprechend durchgreifen kann. Es fehlt die rechtliche Grundlage im Vergleich zu dem, was ein* Tierarzt/ärztin darf. Wir wollen zunächst die offenen Stellen besetzen, bevor wir weitere Stellen schaffen.

 

Frau Nabrowsky (Bürgerdeputierte CDU): Es gibt genügend Prüfungen, bei der doch überschaubaren Anzahl von Zirkussen und eine berlinweite Verständigung.

 

Frau Zimmer (DIE LINKE): Das Bezirksamt ist frei darin, die Stelle umzudeuten, da diese ja genau im Veterinäramt geschaffen werden soll. Dass mehr Kapazitäten für den Amtstierarzt gewünscht werden, wurde ebenso formuliert. Vielleicht sollte der Antrag vertagt werden.

 

Herr Masius: Wenn es um Wildtiere geht, ist nicht das Veterinäramt zuständig, wie es z.B. in der Begründung heißt.

 

Herr Ostheimer (Bürgerdeputierter): Bei einer neuen Stelle, könnten andere Anforderungsprofile zu mehr Interesse führen im Vergleich zu den momentan unbesetzten Stellen.

 

Die Tierschutzpartei bittet um Vertagung des Antrages. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

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