Auszug - Sanierungsfahrplan für Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft in Mietobjekten auf landeseigenen Grundstücken (mb)
Frau Ehlers stellt die durch ihre Fraktion (Bündnis 90 / Die Grünen) eingereichte Drucksache vor.
Herr Teichert findet den halben Antrag unklar. Er fragt das Bezirksamt, ob es eine Übersicht über die Beschaffenheit der Liegenschaften gibt. In welcher Verantwortung steht das Bezirksamt zu den Trägern? Gab es in der Vergangenheit Hinweise auf Baumängel? Kann das Bezirksamt abschätzen, was eine flächendeckende Sanierung kosten würde?
Das Bezirksamt entgegnet, dass es eine Übersicht aller Liegenschaften des Jugendamtes gibt. Der hier gewünschte Sanierungsplan existiert aber noch nicht. Es gibt eine Mängelliste, die die Träger zusammengetragen haben. Für Sanierungen hätte der Bezirk ca. 2 Mio. Euro aus dem SIWA-Topf, was aber angesichts der Herausforderungen nicht viel Geld ist. Es muss überlegt werden, wie eine Priorisierung aussehen könnte.
Herr Petermann stellt fest, dass gegen die Intention des Antrages nichts spricht.
Herr Hudler ist irritiert, dass der Bezirk als Eigentümer nicht in der Lage ist anzugeben, welchen Zustand die Gebäude haben. Es braucht als Vorstufe die Erfassung des IST-Standes. BzStR Hönicke präzisiert, dass er persönlich den Zustand nicht kennt, aber es durchaus schon Listen zum Zustand der Liegenschaften im Amt geben kann.
Abstimmung: 9/0/7 → angenommen.
Nachtrag zum Protokoll von BzStR Hönicke (per Mail): bzgl. der Thematik über Sanierungsbedarfe von bezirkseigenen Gebäuden kann ich mitteilen, dass der Zustand der Gebäude dem Amt bekannt ist.
Die Kolleginnen und Kollegen machen jährlich Begehungen.
Für die bezirklichen Kultureinrichtungen will die Senatsverwaltung jetzt den Sanierungsbedarf ermitteln.
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