Drucksache - DS/0713/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht für Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft in Mietobjekten auf landeseigenen Grundstücken in Abstimmung mit den freien Trägern einen Sanierungsfahrplan für nötige Landesmittel im Zeitraum der kommenden zwei Jahre aufzustellen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Dem Bezirksamt stehen aus SIWA 2022 2,0 Mio. € für Sanierungsmaßnahmen in den Jugendfreizeiteinrichtungen in landeseigenen Immobilien zur Verfügung. Der Bedarf für dringende Maßnahmen wurde mit den Trägern und dem Baumanagement des Bezirksamts in konkreten Maßnahmen festgelegt, Kostenschätzungen liegen vor. Der Jugendhilfeausschuss hat diese Maßnahmeplanung in seiner Sitzung am 05.09.2023 zur Kenntnis genommen. Mit der Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen soll ab 2024 begonnen werden.
Diese Maßnahmen sind geeignet, die mittelfristige Betriebsfähigkeit der Einrichtungen zu sichern. Die Mittel reichen jedoch nicht aus, um z. B. energetische Gebäudesanierungen oder die Herstellung von Barrierefreiheit zu realisieren.
Parallel soll mit Senatsmitteln aus dem „Gipfel gegen Jugendgewalt“ (Maßnahme 21) zunächst eine Erhebung des Sanierungsbedarfs in allen Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen durch einen externen Dienstleister erfolgen. Derzeit bereitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) die Ausschreibung zur Vergabe dieser Dienstleistung vor. In diesem Zuge sollen auch alle Lichtenberger Jugendfreizeiteinrichtungen fachmännisch begangen und der komplette Sanierungsbedarf aufgenommen und entsprechend mit Kosten hinterlegt werden. Die Ausführung dieser Leistung soll nach Auskunft der Senatsverwaltung 2024 begonnen und 2025 abgeschlossen werden. Mittel sind von SenBJF hierfür eingeplant. Nach Möglichkeit wird bei der Begutachtung der bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen durch den externen Dienstleister das Jugendamt beratend zur Seite stehen. Eine Quantifizierung des Sanierungsbedarfes kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Dementsprechend liegt auch noch keine Priorisierung von Maßnahmen vor (Sanierungsfahrplan).
Es ist somit geboten, die Aufnahme der Sanierungsbedarfe in 2024/2025 abzuwarten und danach mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen gemeinsam mit SenBJF einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Dafür müssen ab 2026 entsprechende Mittel zur Umsetzung des Sanierungsfahrplans im Landeshaushalt bereitgestellt werden (z.B. analog des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms KSSP für die landeseigenen Kitas). Das Bezirksamt wird sich gemeinsam mit der SenBJF hierfür einsetzen.
Eigenständige bezirkliche Planungen parallel zu dem dargestellten Vorgehen auf Landesebene werden deshalb nicht durchgeführt.
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