Drucksache - DS/0713/IX  

 
 
Betreff: Sanierungsfahrplan für Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft in Mietobjekten auf landeseigenen Grundstücken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStRin BauStadtFMJug,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2023 
18. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
02.05.2023 
16. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
06.06.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
03.05.2023 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
07.06.2023 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
05.07.2023 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mitberatend
11.05.2023 
24. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
31.08.2023 
21. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
29.02.2024 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB B`90/Die Grünen PDF-Dokument
Stellungnahme ÖSM PDF-Dokument
BE HP PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht für Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft in Mietobjekten auf landeseigenen Grundstücken in Abstimmung mit den freien Trägern einen Sanierungsfahrplan für nötige Landesmittel im Zeitraum der kommenden zwei Jahre aufzustellen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dem Bezirksamt stehen aus SIWA 2022 2,0 Mio. €r Sanierungsmaßnahmen in den Jugendfreizeiteinrichtungen in landeseigenen Immobilien zur Verfügung. Der Bedarf für dringende Maßnahmen wurde mit den Trägern und dem Baumanagement des Bezirksamts in konkreten Maßnahmen festgelegt, Kostenschätzungen liegen vor. Der Jugendhilfeausschuss hat diese Maßnahmeplanung in seiner Sitzung am 05.09.2023 zur Kenntnis genommen. Mit der Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen soll ab 2024 begonnen werden.

 

Diese Maßnahmen sind geeignet, die mittelfristige Betriebsfähigkeit der Einrichtungen zu sichern. Die Mittel reichen jedoch nicht aus, um z. B. energetische Gebäudesanierungen oder die Herstellung von Barrierefreiheit zu realisieren.

 

Parallel soll mit Senatsmitteln aus dem „Gipfel gegen Jugendgewalt“ (Maßnahme 21) zunächst eine Erhebung des Sanierungsbedarfs in allen Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen durch einen externen Dienstleister erfolgen. Derzeit bereitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) die Ausschreibung zur Vergabe dieser Dienstleistung vor. In diesem Zuge sollen auch alle Lichtenberger Jugendfreizeiteinrichtungen fachmännisch begangen und der komplette Sanierungsbedarf aufgenommen und entsprechend mit Kosten hinterlegt werden. Die Ausführung dieser Leistung soll nach Auskunft der Senatsverwaltung 2024 begonnen und 2025 abgeschlossen werden. Mittel sind von SenBJF hierfür eingeplant. Nach Möglichkeit wird bei der Begutachtung der bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen durch den externen Dienstleister das Jugendamt beratend zur Seite stehen. Eine Quantifizierung des Sanierungsbedarfes kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Dementsprechend liegt auch noch keine Priorisierung von Maßnahmen vor (Sanierungsfahrplan).

 

Es ist somit geboten, die Aufnahme der Sanierungsbedarfe in 2024/2025 abzuwarten und danach mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen gemeinsam mit SenBJF einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Dafür müssen ab 2026 entsprechende Mittel zur Umsetzung des Sanierungsfahrplans im Landeshaushalt bereitgestellt werden (z.B. analog des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms KSSP für die landeseigenen Kitas). Das Bezirksamt wird sich gemeinsam mit der SenBJF hierfür einsetzen.

 

Eigenständige bezirkliche Planungen parallel zu dem dargestellten Vorgehen auf Landesebene werden deshalb nicht durchgeführt.

 

 

 

 
 

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