Auszug - Kriterien für die Genehmigung von Wohnungskäufen nach § 172 Abs. 4 Satz 4 BauGB in den Gebieten mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs ("Milieuschutzgebiete") imBezirk Lichtenberg  

 
 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
TOP: Ö 6.7
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0242/IX Kriterien für die Genehmigung von Wohnungskäufen nach § 172 Abs. 4 Satz 4 BauGB in den Gebieten mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs ("Milieuschutzgebiete") imBezirk Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:stellv. BzBm/BzStRStadtBüDArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Im Rahmen der Aussprache äußern sich:

         Herr Hudler, der sich nach einer Beratung der Mieter:innen zum Wohnungskauf und zur Abgeschlossenheitsbescheinigung erkundigt

         Herr Rossmann, der das Handeln des Bezirksamts unterstützt

         Herr Güttler-Lindemann, der auf die Mieterberatung in den Milieuschutzgebieten, die offene Mieterberatung und die Pflicht der Eigentümer:innen, ihre Mieter:innen zum Vorkaufsrecht zu informieren, hinweist

         Herr Hönicke, der auf Genossenschaftsmodelle zur Ausübung des Vorkaufsrechts hinweist

         Herr Petermann, der das Handeln des Bezirksamts unterstützt und in Umwandlungen unter Verweis auf das Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnung ein Problem für die betroffenen Mieter:innen sieht

         Herr Hudler, der die Schaffung von Wohneigentum anstrebt

         Frau Ehlers, die in Berlin schon immer eine Mieter:innenstadt erkennt

         Herr Rossmann, der auf die Begründung zur Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB vom 21. September 2021 hinweist

         Herr Drewes

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnisnahme zur Kenntnis.

 
 

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