Auszug - Kriterien für die Genehmigung von Wohnungskäufen nach § 172 Abs. 4 Satz 4 BauGB in den Gebieten mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs ("Milieuschutzgebiete") imBezirk Lichtenberg
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Im Rahmen der Aussprache äußern sich: − Herr Hudler, der sich nach einer Beratung der Mieter:innen zum Wohnungskauf und zur Abgeschlossenheitsbescheinigung erkundigt − Herr Rossmann, der das Handeln des Bezirksamts unterstützt − Herr Güttler-Lindemann, der auf die Mieterberatung in den Milieuschutzgebieten, die offene Mieterberatung und die Pflicht der Eigentümer:innen, ihre Mieter:innen zum Vorkaufsrecht zu informieren, hinweist − Herr Hönicke, der auf Genossenschaftsmodelle zur Ausübung des Vorkaufsrechts hinweist − Herr Petermann, der das Handeln des Bezirksamts unterstützt und in Umwandlungen unter Verweis auf das Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnung ein Problem für die betroffenen Mieter:innen sieht − Herr Hudler, der die Schaffung von Wohneigentum anstrebt − Frau Ehlers, die in Berlin schon immer eine Mieter:innenstadt erkennt − Herr Rossmann, der auf die Begründung zur Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB vom 21. September 2021 hinweist − Herr Drewes
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnisnahme zur Kenntnis. |
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