Auszug - Lichtenberger Kindertagesstättenentwicklungsplan 2021 (allein beratend)
Hr. Zeddies erklärt, dass die Problemlage über die in der DS berichtet wird ist, dass das Bezirksamt nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz sicherzustellen hat, dass der Wohnraum nicht für etwas anderes genutzt wird. Die Kindertagespflege ist allerdings ein Angebot, das häufig in Wohnungen stattfindet. Manchmal auf Gewerbeflächen in Mischgebieten, allerdings eben oft auch in Wohnungen. Das ist ein Hemmnis, da die Anbietenden sich oft ggü. der Wohnungsverwaltung oder dem BA den Nutzungszweck nachweisen müssen. Dafür wurde nun eine Einigung ausgehandelt, nach der das Jugendamt sich um solche Belange kümmert und die Klärung übernimmt, um es den Anbietenden der Kindertagespflege zu erleichtern. Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis. |
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