Auszug - Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2005
Die Wahl der ehrenamtlichen Richter für
das Oberverwaltungsgericht Berlin wurde, gemäß Geschäftsordnung der BVV § 40
(3), in offener Abstimmung durchgeführt. Die Vorschlagsliste wurde von der
Bezirksverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der
gesetzlichen Mitgliederzahl der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Beschluss: Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste zur Wahl als ehrenamtliche Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin gemäß § 28 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 und § 34 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – für die Amtsperiode ab 1. Januar 2005 aufgenommen. |
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