Drucksache - DS/0922/V
Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste zur Wahl als ehrenamtliche Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin gemäß § 28 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 und § 34 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – für die Amtsperiode ab 1. Januar 2005 aufgenommen. Begründung: Die
Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin endet
am 31. Dezember 2004. Der Ausschuss
zur Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin hat für
den Verwaltungsbezirk Lichtenberg die Zahl der in die Vorschlagsliste
aufzunehmenden Personen auf mindestens 14 festgesetzt. |
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