Auszug - Flächennutzungsplan für die Anlage Falkenhöhe 1932 ändern (BE)  

 
 
77. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 24.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
DS/2045/VIII Flächennutzungsplan für die Anlage Falkenhöhe 1932 ändern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Herr Hudler begründet die Drucksache für die CDU-Fraktion. Herr Drewes berichtet von einem Besuch in der Anlage und gibt die positive Haltung seiner Fraktion zum Anliegen bekannt. Frau Feige begründet die Zustimmung der SPD-Fraktion und verweist darauf, dass hierdurch eine höhere Rechtssicherheit gegeben wird. Herr Pohle unterstützt den Antrag ebenfalls, er verweist auf die großflächige Eigentümerschaft des Landes Berlin in der Anlage. Herr BzStR Hönicke nimmt Stellung und bedankt sich für die Zielstellung. Er bittet um Präzisierung alternativer Prüfungen. Er stellt klar, dass es sich bei der beantragten Nutzung um keine Wohnbebauung an sich handelt. Herr Brückmann vom Verband der Grundstücksnutzer ordnet den Antrag rechtlich ein und bittet Unsicherheiten in der Formulierung zu vermeiden.

 

Herr Hudler bedankt sich für die Stellungnahmen und schlägt zur Änderung vor, den letzten Satz des Beschlusstextes zu streichen und stattdessen einzufügen:

„Zur Vermeidung spekulativer Entwicklungen in der Anlage Falkenhöhe 1932 wird das Bezirksamt zudem ersucht, die bestehenden Gebäude und baulichen Anlagen planungsrechtlich so abzusichern, das zusätzliche Bauten oder Erweiterungen des Bestandes ausgeschlossen werden.“

 

Herr Hönicke bedankt sich für die Präzisierung und gibt zu bedenken, dass dies einen hohen Aufwand für die planerische Erfassung des Gebietes bedeute. Bezüglich der Frage von Herrn Prof. Hofmann nach dem Vorhabenträger für das Bebauungsplanverfahren erklärt Herr Brückmann, dass es gutachterliche Stellungnahmen gibt, wonach auch ein Angebotsbebauungsplan möglich ist. Prof. Hofmann macht darauf aufmerksam, dass derzeit noch nicht genehmigte Bauten so legalisiert werden. Herr Hönicke schlägt eine neue Ergänzung vor, welche die Einreicher übernehmen.

Hierdurch steht nun zur Abstimmung: 

„Das Bezirksamt wird ersucht, beim Senat die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Fläche, auf der sich die Anlage Falkenhöhe 1932 befindet, zu beantragen. Zukünftiges Planungsziel sollte die Nutzung als Wochenendhausgebiet § 12 (7) BauGB sein.

Das Bezirksamt wird zudem ersucht, in einem noch zu klärenden B-Plan-Verfahren, die bestehenden genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Gebäude und baulichen Anlagen planungsrechtlich so abzusichern, das zusätzliche Bauten oder Erweiterungen des Bestandes ausgeschlossen werden.“

Abstimmung über diese geänderte Fassung: 14/0/1

 
 

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