Auszug - Nachweisung der im Haushaltsjahr 2017 für den Bezirk Lichtenberg in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  

 
 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rechnungsprüfung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 114 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0920/VIII Nachweisung der im Haushaltsjahr 2017 für den Bezirk Lichtenberg in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtRechnungsprüfung
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Frau Hänisch beantwortet einige Nachfragen von Frau Starke zum Thema Basiskorrektur:

 

Lt. Drucksache soll der Ausgleich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben entweder aus der Basiskorrektur oder zu Lasten der Überschüsse 2015 bzw. 2017 erfolgen. Aus Sicht von Frau Starke entsteht dabei die für den Haushalt relevante Frage, welche Kriterien bei dieser Entscheidung eine Rolle spielen. Sie verweist auf das Beispiel der Tuberkuloseuntersuchungen im Kapitel 4100/Titel 67101. In diesem Fall soll die aus einer überregionalen Aufgabe entstandene Mehrausgabe von rd. 931.000 € ohne Basiskorrektur vom Bezirk getragen werden, trotz fehlender Möglichkeit zur Einflussnahme. Frau Hänisch stellt dazu fest:

 

Die Entscheidung liegt im Ermessen von SenFin, eine Begründung gibt es nicht. Der Beschluss steht fest und kann nicht mehr geändert werden.

 

Die Ergebnisse der überregionalen Aufgaben sind nicht immer negativ, sie gleichen sich im Laufe der Jahre aus, eine besondere Rechenschaftslegung dazu gibt es nicht. Alle Bezirke haben solche Aufgaben, ein Anspruch auf Ausgleich (Vollkasko) ist nicht gegeben. Die Risiken hat der Senat auf die Bezirke verlagert.

 

Die Mehrkosten muss der Bezirk aus vorhandenen Mitteln decken, seien es Überschüsse der Vorjahre oder erste bzw. zweite Fortschreibung der Globalsummenzuweisung, eine genaue Angabe der Finanzierungsquellen ist nicht möglich.

 

Der verbleibende Rest aus dem Überschuss des Jahres 2015 lässt sich nicht beziffern. Es wird alles saldiert, Zu- und Abgänge aus dem Jahresergebnis werden nicht gesondert festgehalten. Auch die Verwendung für Investitionen wird nicht ausgewiesen. Eine Trennung in Vermögens- und Verwaltungshaushalt lässt sich nicht durchführen.

 

Im Ergebnis wird erreicht, dass bei fehlender Basiskorrektur die außerplanmäßigen Ausgaben vom Bezirk zu tragen sind, auch wenn er sie nicht zu vertreten hat, indem sie mit Überschüssen aus Vorjahren verrechnet werden. In der Jahresrechnung treten diese Verrechnungs-Vorgänge jedoch aufgrund von Saldierungen nicht in Erscheinung. Der Senat erreicht damit, dass nicht verbrauchte Zuweisungen eines Jahres (= Jahresüberschüsse) unauffällig wieder für Zwecke des Senats eingesetzt werden.

 

Die Ausschussmitglieder beraten die folgende Formulierung zur Beschlussfassung:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich im Rahmen seiner Analyse der Soll- und der Ist-Zahlen der Bezirkshaushaltsrechnung 2017 mit den über- und außerplanmäßigen Ausgaben inklusive der Verpflichtungsermächtigungen befasst und empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung.“

 

Abstimmungsergebnis: 9/0/0

 

Ausdruck vom: H六2019Ho六ia3124.5.19

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