Auszug - Gentrifizierung in Lichtenberg identifizieren - Planungsrechtliche bezirkliche Einflussnahme gegen Verdrängungstendenzen umsetzen
Der Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung
Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.) nahm Stellung.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen, wurde einstimmig zugestimmt. Beschluss:
Das Bezirksamt wird in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – und ggf. mit externer Expertenunterstützung – ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Lichtenberg eine sich abzeichnende städtebauliche Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist.
Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen:
Um die finanziellen Mittel zu gewährleisten, die für die Umsetzung der o. g. Verfahrensschritte ggf. erforderlich sind, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass diese die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel dem Bezirk zweckgebunden zur Verfügung stellt.
Sollte für die spätere Umsetzung der Ziele einer Erhaltungsverordnung zusätzliches Personal erforderlich sein, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt Lichtenberg diese Personalstellen nach Festsetzung einer Erhaltungsverordnung zur Verfügung gestellt werden. |
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