Drucksache - DS/1582/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
DS/0747/VII: Das Bezirksamt wurde ersucht einen Aufstellungsbeschluss für eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Weitlingkiez zu fassen und umzusetzen. Das Bezirksamt wird ferner ersucht zu prüfen, ob für weitere Gebiete im Bezirk entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden können. Schließlich wird das Bezirksamt ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass die notwendigen Voruntersuchungen aus Landesmitteln finanziert werden. Von einer Inanspruchnahme der Mittel aus der sog. Sprinterprämie für genehmigte Wohnungen soll abgesehen werden.
DS/1582/VII: Das Bezirksamt wird in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – und ggf. mit externer Expertenunterstützung – ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Lichtenberg eine sich abzeichnende städtebauliche Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist.
Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen:
Um die finanziellen Mittel zu gewährleisten, die für die Umsetzung der o. g. Verfahrensschritte ggf. erforderlich sind, wird das Bezirksamt ersucht sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass diese die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel dem Bezirk zweckgebunden zur Verfügung stellt. Sollte für die spätere Umsetzung der Ziele einer Erhaltungsverordnung zusätzliches Personal erforderlich sein, wird das Bezirksamt ersucht sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt Lichtenberg diese Personalstellen nach Festsetzung einer Erhaltungsverordnung zur Verfügung gestellt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, für beide Drucksachen Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Im August 2015 hat das Bezirksamt nach erfolgreicher Ausschreibung die Firma „TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung“ beauftragt, eine Untersuchung für das Gebiet „Weitlingstraße“ durchzuführen, die überprüfen soll, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB gegeben sind. Mit dem Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung könnten eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Modernisierungsgeschehens gewährleistet und Verdrängungsprozesse vermieden werden, die durch den Modernisierungsprozess ausgelöst würden. Der Endbericht der Sozialuntersuchung für das Gebiet „Weitlingstraße“ liegt nun vor. Der Gutachter stellt darin fest, dass nach Prüfung die wesentlichen Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer sogenannten Milieuschutzverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB für das Gebiet „Weitlingstraße“ noch nicht vorliegen. Ein deutlicher soziostruktureller Veränderungsprozess ist nicht zu erkennen. Die bisherigen Modernisierungsinvestitionen haben bislang keine relevanten Auswirkungen auf die Sozialstruktur gehabt. Die quantitativ noch seltenen Modernisierungsmaßnahmen, die zu einem Standard oberhalb des zeitgemäßen Ausstattungszustands geführt haben, bewirkten bisher keine nennenswerten Veränderungen im Gebiet.
Somit ist es rechtlich erheblich bedenklich, schon jetzt eine Rechtsverordnung für dieses Gebiet zu erlassen, in der die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dadurch geschützt werden soll, indem bestimmte Veränderungen einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen.
Weil die zentralen Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung nicht gegeben sind, wird der Erlass einer solchen Erhaltungsverordnung zum augenblicklichen Zeitpunkt gutachterlich ausdrücklich nicht empfohlen. Da es aber im Gebiet dennoch relevante Aufwertungs- und Verdrängungspotentiale gibt, sollte das Gebiet „Weitlingstraße“ weiterhin unter Beobachtung gestellt werden. Die Beobachtung sollte sich darauf konzentrieren, weiterhin die Bereiche Aufwertungspotenzial und Verdrängungspotential im Fokus zu behalten, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt das Gebiet unter „Milieuschutz“ zu stellen. Für diese Beobachtungsaufgabe ist die Beibehaltung der offenen Mieterberatung in der Lückstraße 66 unverzichtbar. Hier werden Mieterrinnen und Mieter in allen Fragen des Mietrechts umfassend beraten und im Konfliktfall unterstützt. Es sollte daher während des Beobachtungszeitraums sichergestellt werden, dass das Angebot der offenen Mieterberatung bestehen bleibt.
Nähere Informationen sind dem Endbericht des Gutachtens „Untersuchung zur Prüfung der Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Weitlingstraße“ von der beauftragten Firma „TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung“ in der Anlage zu entnehmen.
Die Ergebnisse zu den Untersuchungen der Frankfurter Allee-Nord und der Victoriastadt stehen noch aus.
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