Auszug - Schutz der Gewerbetreibenden im Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes 11-14a (Wohnbebauung Trabrennbahn Karlshorst)
Die Beschlussempfehlung wurde über
Konsensliste beschlossen. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht die Auswirkungen des Bebauungsplanes 11-14a bzw. seiner Umsetzung auf die derzeit in dem Verfahrensgebiet ansässigen klein- und mittelständigen Unternehmen zu ermitteln. Sofern sich abzeichnet, dass Unternehmen in Folge des Bebauungsplanes ihren jetzigen Standort aufgeben müssen, soll das Bezirksamt Ausweichstandorte - soweit möglich - im Bezirk anbieten. Die Gewerbetreibenden sollen direkt vom Bezirksamt über den Stand des Verfahrens und der möglichen Konsequenzen auf dem Laufenden gehalten werden. In Streitfällen zwischen Grundstückseigentümern und gewerblichen Nutzern soll sich das Bezirksamt als Moderator anbieten. |
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