Drucksache - DS/0457/V
Das
Bezirksamt wurde ersucht, die Auswirkungen des o. g. Bebauungsplanes auf die
derzeit in dem Verfahrensgebiet ansässigen kleinen und mittelständigen
Unternehmen zu ermitteln und – sofern sich abzeichnet, dassUnternehmen in Folge
des Bebauungsplanes ihren jetzigen Standort aufgeben müssen – diesen
Ausweichstandorte im Bezirk anzubieten sowie die Gewerbetreibenden über den
Stand des Verfahrens und die möglichen Konsequenzen auf dem Laufenden zu
halten. Das
Bezirksamt bittet die BVV um Kenntnisnahme folgender Informationen: Das vom
Bebauungsplan 11-14a betroffene Grundstück befindet sich im Eigentum der TLG
IMMOBILIEN GmbH. Zur
Umsetzung des von der TLG auf diesem Areal geplanten Vorhabens ist die Verlagerung
der dort ansässigen Gewerbebetriebe unumgänglich. Das
Bezirksamt hat im Interesse einer gewerbeerhaltenden Verlagerung der
betroffenen Betriebe bereits frühzeitig mehrfach mit der TLG beraten. Die TLG
unterhält gegenwärtig mit zwei Vertragspartnern - der ABEFA
Immobilien-Vermietungs und Verpachtungs GmbH und der Fa. TRINKS GmbH –
entsprechende Mietverträge. Die Firma
ABEFA hatte ihrerseits Untermietverträge mit weiteren 25 Gewerbebetrieben
abgeschlossen, die auf diesem Gelände ansässig sind. Derzeit
wird vom Bezirksamt geprüft, inwieweit diese Ansiedlungen noch aktuell sind
bzw. mit dem Gewerberegister übereinstimmen. Im
Zusammenhang mit dem Umsiedlungsvorhaben ist erwähnenswert, dass seitens der
Betroffenen bislang keinerlei Informationen bzw. Probleme oder Anliegen an das
Bezirksamt herangetragen wurden. Die TLG hat
dem Bezirksamt ausdrücklich versichert, alle Mieter bei der Suche geeigneter
Ersatzstandorte zu unterstützen. Sollte dies
in Ausnahmefällen nicht möglich sein, wird die TLG gemeinsam mit dem Bezirksamt
geeignete landeseigene oder private Grundstücke ermitteln und anbieten (s. Anlage:
Schreiben der TLG vom 07.08.2003). Emmrich
Dr. Prüfer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat WiImm Die Anlage ist im Büro der
BVV einzusehen! |
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