Auszug - Bürgerbeteiligung weiter entwickeln und Ressourcen nutzen (Bezirksstadtrat Nünthel ist dazu eingeladen)  

 
 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0260/VII Bürgerbeteiligung weiter entwickeln und Ressourcen nutzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Beschluss

Stadtrat Nünthel führte in das Thema ein und berichtete zum Stand der Erarbeitung eines Konzeptes zur Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung

Stadtrat Nünthel führte in das Thema ein und berichtete zum Stand der Erarbeitung eines Konzeptes zur Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung. Durchschnittlich gibt es 600 Baugenehmigungen pro Jahr. Die Verwaltung führte 2012 27 Bürgerversammlungen durch und lud zu 7 Beiratssitzungen ein. Herr Nünthel sprach von Schwierigkeiten, die im Zuge von Personaleinsparungen sich weiter verschärfen. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde ausgeschrieben. Die BVV wird voraussichtlich im Dezember eine Vorlage bekommen.

 

Es wurden einige Änderungen des Antragstextes besprochen, die die einreichende Fraktion übernommen hat. Die Stellungnahme des Fachausschusses lag vor. Der Ausschuss diskutierte den Wirkungskreis des Antrages. Dieser soll sich nicht nur auf das Ressort Stadtentwicklung beschränken.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/0260/VII in folgender geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten folgende Punkte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Lichtenberg zu prüfen - auch in Hinblick auf personelle und finanzielle Auswirkungen -, in ein Konzept Bürgerbeteiligung darzustellen und gegebenenfalls umzusetzen.

 

1. Die Bürgerschaft soll möglichst schon am Beginn von Planungs- und/oder Vorhabenprozessen in einer sogenannten „Grundsatzanhörung“ zu Raumordnungs- und Standortsbestimmungsverfahren sowie Umsetzungsverfahren befragt werden. Eine Grundsatzanhörung sollte ergebnisoffen gestaltet sein, damit Vorschläge und Ideen der Bürgerschaft in die Planungsgegenstände oder Vorhaben einfließen können.

 

2. Bei Vorhabenplanungen beziehungsweise bei Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes soll die Bürgerschaft in Hinsicht der Akzeptanz bezüglich des geplanten Projektes oder Vorhabens auf eventuelle Alternativvorschläge oder Ergänzungsvorschläge befragt werden.

 

3. Wenn keine rechtlichen Bedenken beziehungsweise Einschränkungen vorliegen, sollen Unterlagen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes öffentlich und in aktueller Fassung für die Bürger_innen zugänglich sein. Hierzu sind an mindestens einem zentralen und gut zugänglichen Ort im Bezirk die aktuellsten Unterlagen in angemessener Anzahl zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Nicht-Veröffentlichung von Unterlagen wird ausgewiesen und begründet. Auch mögliche Kopiervorlagen sowie die Möglichkeit von (durch die Bürger_innen zu bezahlenden) Kopien sollten den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Hierbei sind die Kosten für Kopien maximal kostendeckend zu erheben.

 

4. Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes sollen auf einer zentralen und allgemein zugänglichen Bürgerbeteiligungsplattform des Bezirksamtes/Land Berlin im Internet eingestellt werden. Alle Unterlagen sollen, wenn keine rechtlichen Bedenken vorliegen und keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zum Download bereitgestellt werden.

 

5. Betreffen mögliche Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes direkt Anwohner_innen beziehungsweise Bewohner_innen der betroffenen Grundstücke, sind diese schriftlich über die Neuerungen und Veränderungen zu informieren.

 

6. Bei den Beteiligungsformen sind angemessene Fristen zu beachten, damit eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Eingegangene Einwendungen sollen durch den Planungsträger beziehungsweise durch das Bezirksamt mit dem Einwendeführer diskutiert werden.

 

7. Bei Bedarf werden in äußerst komplexen Situationen Vermittler_innen oder Schlichter_innen zwischen Verwaltung/Politik und Bürgerschaft, so genannte  Bürgeranwält_innen (BüAn), eingesetzt, die ehrenamtlich arbeiten. Diese achten auf sachliche Diskussionen und Argumentationen. Die BüAn sollen aufgrund von Eignungen und Sachkenntnissen durch die Bezirksverordnetenversammlung für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt ernannt werden.

 

8. Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren müssen in die Kostenberechnung von Projekten einfließen. Diese sind gegenstandsbezogen darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis 12 / 0 / 0

 

Ausdruck vom: 08.10.2012

Seite: 1/5

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen