Drucksache - DS/0260/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, folgende Punkte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Lichtenberg zu prüfen – auch in Hinblick auf personelle und finanzielle Auswirkungen –, in einem Konzept Bürgerbeteiligung darzustellen und gegebenenfalls umzusetzen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in der Abteilung Stadtentwicklung hat das Bezirksamt am 4. April 2013 die Vorlage 115/2013 - Konzeption „Partizipation in der Stadtentwicklung“ beschlossen. Die Konzeption wurde der BVV mit der Drucksache DS/0733/VII in der Sitzung am 18. April 2013 zur Kenntnis gegeben.
Zu 1 und 2) Im Juni 2013 hat das Bezirksamt mit dem Veranstaltungsformat „Zukunftskonferenz“ im Ortsteil Karlshorst eine Form der frühen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern erprobt. Dies soll der Intension der BVV hinsichtlich einer Grundsatzanhörung entsprechen. Eine weitere Veranstaltung dieser Art mit dem Titel „Planungskonferenz Neu-Hohenschönhausen – Wohin entwickelt sich die Großsiedlung?“ hat am 27. November 2014 in der Aula der Fritz-Reuter-Oberschule, Prendener Straße 29, 13059 Berlin, stattgefunden. Aufgrund der Langfristigkeit von Planungsprozessen ist eine Einschätzung über die Wirksamkeit dieses Formats erst möglich, wenn es über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig angewendet wird.
Zu 3 und 4) Für Bürgerbeteiligungen bei Bebauungsplänen enthält die Konzeption „Partizipation in der Stadtentwicklung“ die Empfehlung, zusätzlich zur Beteiligung in den Amtsräumen eine Auslage in den Stadtteilzentren durchzuführen. Seit Mitte 2013 wird das bezirkliche Stadtteilmanagement grundsätzlich über die Durchführung der Beteiligungsverfahren informiert und gebeten, die Planungsunterlagen in den Stadtteilzentren der betroffenen Regionen auszulegen. Die Stadtteilzentren folgen regelmäßig den Bitten des Bezirksamtes. Außerdem besteht die Möglichkeit, Bebauungsplanentwürfe während der Bürgerbeteiligung im Internet auf den offiziellen Seiten des Bezirksamts unter www.lichtenberg.berlin.de einzusehen und per E-Mail Anregungen an das Bezirksamt zu senden, die dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Für eine Vereinheitlichung des Internetauftritts der Berliner Verwaltung im Rahmen der Bauleitplanung wird gegenwärtig von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Konzept „B-Pläne Online“ erarbeitet, welches eigentlich bereits vor Monaten hätte online gehen sollen. Über den Internetauftritt des Bezirksamtes sind zudem die Protokolle des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung abrufbar, in denen die in der Sitzung vorgestellten Bau- und Planungsvorhaben aufgeführt und näher beschrieben werden. Eine reine Auflistung der Bau- und Planungsvorhaben wird unmittelbar nach der Ausschusssitzung als Pressemitteilung veröffentlicht und ist somit ebenfalls online abrufbar sowie im Folgemonat in den Rathausnachrichten auch in gedruckter Fassung nachzulesen.
Zu 5 und 6) Den rechtlichen Rahmen für die verpflichtende Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung bildet § 3 BauGB, eine darüber hinaus gehende individualisierte Information der Anwohnerinnen und Anwohner ist aufgrund der personellen Ausstattung nicht leistbar.
Während der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen können die Argumente mit den zuständigen Bearbeitern erörtert werden. Eine weitere Möglichkeit zur Diskussion bieten die vorgesehenen Erörterungsveranstaltungen. Die anschließenden Abwägungen werden der Bezirksverordnetenversammlung als Anhang zur Beschlussvorlage eines Bebauungsplans stets als Anhang beigefügt, so dass bspw. im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung oder anderen betroffenen Fachausschüssen dazu beraten werden kann. Diese Sitzungen sind öffentlich und üblicherweise erhalten anwesende Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch ein Rederecht eingeräumt, um ihr Anliegen vorzutragen.
Zu 7) Grundsätzlich ist eine solche Herangehensweise vorstellbar, sofern dies nicht zu zeitlichen Verzögerungen im Verfahren führt. Die betreffenden Personen sollten über qualifizierte Fach- und Sachkenntnisse verfügen. Der Auswahlprozess kann durch die Abteilung Stadtentwicklung nicht geleistet werden.
Zu 8) Durch die beschriebenen Synergien mit dem Stadtteilmanagement und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist die Umsetzung im Bereich der Stadtplanung kostenneutral mit Ausnahme der beiden oben benannten Veranstaltungen.
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