Auszug - Bürgerbeteiligung weiter entwickeln und Ressourcen nutzen  

 
 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 9.1
Gremium: Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:59 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0260/VII Bürgerbeteiligung weiter entwickeln und Ressourcen nutzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beschlussempfehlung:

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung empfiehlt dem Hauptausschuss die Annahme der Drucksache DS/0260/VII - Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion SPD - in folgender geänderter Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten folgende Punkte zur Verbesserung der BürgerInnenbeteiligung in Lichtenberg zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

 

Hierbei ist die Bezirksverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Prüfung in Kenntnis zu setzen.

 

1.        Die Bürgerschaft soll möglichst schon am Beginn von Planungs- und/oder Vorhabenprozessen in einer sogenannten „Grundsatzanhörung“ zu Raumordnungs- und Standortsbestimmungsverfahren sowie Umsetzungsverfahren befragt werden. Eine Grundsatzanhörung sollte ergebnisoffen gestaltet sein, damit Vorschläge und Ideen der Bürgerschaft in die Planungsgegenstände oder Vorhaben einfließen können.

2.        Bei Vorhabenplanungen beziehungsweise bei Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes soll die Bürgerschaft in Hinsicht der Akzeptanz bezüglich des geplanten Projektes oder Vorhabens auf eventuelle Alternativvorschläge oder Ergänzungsvorschläge befragt werden.

3.        Wenn keine rechtlichen Bedenken beziehungsweise Einschränkungen vorliegen, sollen Unterlagen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes öffentlich und in aktueller Fassung für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein. Hierzu sind an mindestens einem zentralen und gut zugänglichen Ort im Bezirk die aktuellsten Unterlagen in angemessener Anzahl zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die nicht Veröffentlichung von Unterlagen wird ausgewiesen und begründet. Auch mögliche Kopiervorlagen sowie die Möglichkeit von (durch die Bürgerinnen und Bürger zu bezahlenden) Kopien sollten den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Hierbei sind die Kosten für Kopien maximal kostendeckend zu erheben.

4.        Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes sollen auf einer zentralen und allgemein zugänglichen Bürgerbeteiligungsplattform des Bezirksamt/Land Berlin im Internet eingestellt werden. Alle Unterlagen sollen, wenn keine rechtlichen Bedenken vorliegen und keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zum Download bereitgestellt werden.

5.        Betreffen mögliche Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes direkt Anwohner beziehungsweise Bewohner der betroffenen Grundstücke, sind diese schriftlich über die Neuerungen und Veränderungen zu informieren.

6.        Bei den Beteiligungsformen sind angemessene Fristen zu beachten, damit eine BürgerInnenbeteiligung möglich ist. Eingegangene Einwendungen sollen durch den Planungsträger beziehungsweise durch das Bezirksamt mit dem Einwendeführer diskutiert werden.

7.        Bei Bedarf werden in äußerst komplexen Situationen Vermittler oder Schlichter zwischen Verwaltung/Politik und Bürgerschaft, so genannte  Bürgeranwältinnen/Bürgeranwälte (BüAn), eingesetzt, die ehrenamtlich arbeiten. Diese achten auf sachliche und wahrheitsbezogene Diskussionen und Argumentationen zwischen den gegenüberstehenden Seiten. Die BüAn sollen aufgrund von Eignungen und Sachkenntnissen durch die Bezirksverordnetenversammlung für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt ernannt werden.

8.        Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren müssen in die Kostenberechnung von Projekten einfließen. Diese sind gegenstandsbezogen darzustellen.

 

Der RBBV empfiehlt dem Hauptausschuss die Annahme der DS mit 8/4/0 Stimmen.

 


 

 
 

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